Zentrale Wahlkommission erklärt Fragen für Referendum gesetzeskonform

Die Zentrale Wahlkommission (KEK) hat die von drei unterschiedlichen Initiativgruppen eingebrachten Fragen für ein Referendum zur Anhebung des Renteneintrittsalters, wie es das Bundesgesetz vom 1. Juli 2018 vorsieht, für gesetzeskonform erklärt.

In dem Referendum soll die Bevölkerung gefragt werden, ob sie der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters zustimmt.

Als nächster Schritt verlangt das Gesetz die Registrierung von Untergruppen der Initiativen in mindestens der Hälfte der Regionen der Russischen Föderation. Anschließend müssen Wählerunterschriften zur Unterstützung des Referendums gesammelt werden.

Die Regierung der Russischen Föderation hatte der Staatsduma einen Gesetzentwurf zur schrittweisen Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre für Männer (bis 2028) und 63 für Frauen (bis 2034) vorgelegt. Derzeit ist das Rentenalter für Männer 60 Jahre, für Frauen – 55 Jahre.

[hmw/russland.NEWS]

 

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