Wichtige Neuregelungen für ausländische Arbeitnehmer in Russland

Präsident Putin hat am 1. Dezember 2014 ein Gesetz zur Änderungen des russischen Arbeitsgesetzbuches unterzeichnet. Die Gesetzesänderungen treten am 13. Dezember 2014 in Kraft und betreffen ausschließlich und erstmalig Sonderregelungen für ausländische Mitarbeiter. Gleichzeitig wurden einige Regelungen im Ausländerrecht angepasst. Die Sonderbestimmungen für Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitnehmern sind im neuen Kapitel 50.1 des Arbeitsgesetzbuches geregelt.

Die Änderungen betreffen einige formelle Anforderungen an Arbeitsverträge mit ausländischen Mitarbeitern, aber auch wichtige Fragen der Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Ausländern.

Nunmehr sind im Arbeitsvertrag nicht nur Angaben über die Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis aufzuführen, sondern darüber hinaus auch Angaben über die für ausländische Mitarbeiter erforderliche Krankenversicherungspolice. Entsprechende Unterlagen haben bei Abschluss des Arbeitsvertrages vorzuliegen. Praktisch haben sich Arbeitgeber daher rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme um Krankenversicherungspolicen zu kümmern. Sofern der Arbeitsvertrag schon vor Erteilung einer Arbeitsgenehmigung – aufschiebend bedingt – unterzeichnet wird, ist der Arbeitsvertrag nach Erteilung der Arbeitsgenehmigung zu ergänzen.

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