Waffenruhe – und wie weiter?

Das Abflauen der Kämpfe an der ukrainischen Bürgerkriegsfront und der beginnende Abzug schwerer Waffen erlauben den Schluss, dass die Parteien das Minsk-2 genannte Abkommen inzwischen umsetzen. Dabei wird oft übersehen, dass die Minsker Vereinbarung zwar Menschenleben rettet, den Konflikt jedoch ungelöst lässt.

Ein Waffenstillstand ist die (temporäre) Absage an eine militärische Lösung – er ist aber kein Friede. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der Region ein dauerhafter, bestenfalls zeitweise eingefrorener Konflikt entsteht, ist weiterhin sehr groß.

Das Dokument benennt die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu einer politischen Zukunft, macht allerdings keine Angaben dazu, wie sie zu erreichen sind:

  • Punkt 6: Festlegung von Modalitäten zur Durchführung lokaler Wahlen in „bestimmten Teilen der Donezker und Lugansker Gebiete“;
  • Punkt 7: geographische Definition dieser „bestimmten Gebiete“;
  • Punkt 8: Amnestie für alle Taten im Zusammenhang mit Ereignissen in den „bestimmten Gebieten“;
  • Punkt 15: Verfassungsreform bis Ende 2015 mit dem Ziel der Dezentralisierung unter besonderer Berücksichtigung der „bestimmten Gebiete“.

Alle weiteren Punkte sind operativer Natur – jeder eine Herausforderung für sich, aber kein Meilenstein. Die Knackpunkte befinden sich in den genannten vier.

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