Vorwahlen in den ostukrainischen Volksrepubliken

In der Donezker und Lugansker Volksrepublik finden am heutigen Sonntag sogenannte Vorwahlen statt. Die Ergebnisse dieser Wahlen werden die Grundlage für Kandidatenlisten sein, aus denen die örtlichen, vorläufigen Regierungen gebildet werden.

Nach Angaben der Republikchefs sind diese Wahlen notwendig geworden, weil die im Minsker Abkommen festgeschriebenen Wahlen auf absehbare Zeit nicht stattfinden werden. Das ukrainische Parlament hat ein Gesetz zur Durchführung der Wahlen abgelehnt, eine zumindest vorläufige Regierung, die sich um die internen Belange der Republiken sei jedoch unabdingbar geworden.

Die Republikchefs betonen, dass die Wahlen nicht gegen das Minsker Abkommen verstoßen, weil sie vorläufig seien, und durch die im Abkommen verlangten Wahlen ersetzt werden.

In der DVR überwachen Vertreter aus Finnland, Griechenland, Deutschland, Italien, Süd-Ossetien und Tschechien die Wahlen. Dort sind 1.043 Beobachter, darunter 22 internationale Beobachter registriert und insgesamt sind 147 Journalisten aus 23 Medien aus dem Donbass, Russland, GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) und der EU akkreditiert.
In der LPR sind ausländische Journalisten und Beobachter aus 15 Ländern, darunter auch aus den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Finnland, Polen, Israel und Indien, registriert, um den Prozess zu überwachen.

Die Ukraine sieht in diesen Vorwahlen einen Verstoß gegen das Minsker Abkommen.

Update 03.,10.2016 10.30 Uhr
Nach einer uns zwischenzeitlich zugängig gemachten Liste kommen die deutschen Teilnehmer aus dem politisch rechten Spektrum. Sollte es keine weiteren deutschen Teilnehmer geben, bedeutet das, dass Beobachter und vor allem Journalisten aus den anderen politischen Spektren abgesagt haben, denn es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch sie eingeladen wurden.

Ein Grund für die Absage dürften die restriktiven Maßnahmen der ukrainischen Regierung gewesen sein: Journalisten, die ohne der Regierung Erlaubnis – und die wird grundsätzlich nicht gegeben – in den Donbass einreisen, erhalten eine Einreisesperre in die Ukraine für mindestens vier Jahre – wie das Beispiel Ulrich von Heyden gezeigt hat. Personen, die über Russland in den Donbass eingereist sind und mit den dortigen Behörden zu tun hatten, werden der Zusammenarbeit mit den Rebellen – nach ukrainischer Lesart „Terroristen“ – beschuldigt und selbst als Terroristen strafrechtlich verfolgt (wenn man ihrer habhaft wird).
(Hanns-Martin Wietek/russland.news)

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