Ungenehmigte Informationsübermittlung an Ausländer künftig strafbar

Der russischen Staatsduma liegt ein Gesetzentwurf zur Beratung vor, der die Bestrafung von Verantwortlichen vorsieht, die Ausländer mit Informationen versorgen.

Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot der Informationsübermittlung an Ausländer, ausländische Staaten und internationale Organisationen durch russische Bürger und Firmen vor, wenn hierfür nicht vorher eine Genehmigung durch die dafür zuständigen föderalen Organe erteilt wurde.

Die Umsetzung des Gesetzes dient der Gewährleistung der nationalen Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation.

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