Ungarisches Atomkraftwerk Paks II: Verträge mit Russland EU-Rechts-widrig

Die Europäische Kommission hat nach vertraulichen Berichten aus Brüssel die russischen Lieferverträge für den Atombrennstoff für das geplante ungarische Atomkraftwerk Paks II untersagt – da ausschließliche Nuklear-Brennstoff-Lieferungen aus Russland der europäischen Gesetzgebung unter EURATOM widersprächen.

Der Vertrag vom April 2014 zwischen Viktor Orban und Vladimir Putin über den Neubau eines russischen Atomreaktors am AKW-Standort Paks, der laut Ungarn für 30 Jahre geheim gehalten werden soll, wird nun zusätzlich von der EU-Kommission, Abteilung Wettbewerb, auf verbotene Staatsbeihilfen untersucht. Der berechtigte Verdacht steht im Raum, dass hier durch die freihändige Vergabe des Bauvertrags an den russischen Reaktorbauer Rosatom via der Atom-Exportagentur Atomenergoprojekt die EU-Wettbewerbsrichtlinien gebrochen wurden.

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