Ukraine: Gesetz über den Sonderstatus des Donbass verabschiedet

Die Ukraine hatte im Jahr 2014 im Rahmen der Minsker Vereinbarungen ein Gesetz verabschiedet, das den Gebieten Donezk und Lugansk einen Sonderstatus und Selbstverwaltung zubilligte. Das Gesetz kam jedoch nicht zum Tragen, da als Voraussetzung dafür Wahlen im Donbass notwendig gewesen wären, die jedoch nie stattfanden.

Da dieses Gesetz bis zum 18. Oktober 2017 befristet ist, hat das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, einen von Präsident Poroschenko eingebrachten Gesetzentwurf gebilligt, der das alte Gesetz um ein weiteres Jahr verlängern soll.

In dem neuen Gesetzestext »Über die besonderen Aspekte der staatlichen Politik zur Wiedererlangung der Souveränität der Ukraine über die vorübergehend besetzten Gebiete in der Donezker und Lugansker Region« werden die Gebiete „zeitweilig besetzt“ genannt und Russland als „Aggressor“ bezeichnet.

Indem Russland als Angreifer und die Gebiete als „zeitweilig besetzt“ bezeichnet werden, soll der innnerukrainische Konflikt internationalisiert werden und die Ukraine als angegriffenes Land das Recht haben, den Kriegszustand auszurufen und die Armee zu mobilisieren.
Die russische Regierung reagierte darauf nur kurz, indem sie darauf hinwies, dass der Status Russlands im Minsker Abkommen als „Garant“ festgehalten sei.

Laut Gesetz soll der Sonderstatus aber erst gewährt werden, wenn „von den gesetzten Gebieten alle illegitimen bewaffneten Gruppen und Militärtechnik sowie Kämpfer und Söldner“ abgezogen sein werden – soll heißen, die „Rebellenterroristen“ müssen erst die Waffen niedergelegt, auf Panzer und weiteres Kriegsgerät verzichtet und eventuelle fremde Kämpfer das Land verlassen haben. Anders ausgedrückt: Die Donbassrepubliken müssen erst kapituliert haben.

In dem neuen Gesetzestext fehlt zudem der im Text von 2014 enthaltene Hinweis auf das Minsker Abkommen.

Präsident Poroschenko erklärte nach der Annahme des Gesetztes in der Rada, dass das Gesetz für den Westen ein zusätzliches Argument sei, der Ukraine die geforderten „tödlichen“ Waffen zu liefern – schließlich befände sie sich ja quasi im Kriegszustand.

[Hanns-Martin Wietek/russland.NEWS]

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