Strassenverkauf von Telefonkarten wird strafbar

Seit Jahresbeginn tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die den offenen Verkauf von SIM-Karten für Mobiltelefone ohne das Vorweisen eines Personalausweises ausdrücklich unter Strafe steht.

Ausserdem ist der Verkauf nur in geschlossenen Läden erlaubt. Zwar besteht schon seit einigen Jahren die Ausweispflicht beim Kauf einer SIM-Karte, doch konnte man bis heute an allen Metrostationen und Bahnhöfen an mobilen Ständen Telefonkarten aller Mobilfunkbetreiber kaufen.

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