Steuern machen Ferien in Russland

Die russische Staatsduma hat am Freitag in dritter und somit letzter Lesung ein Gesetz über die Freistellung von Unternehmern von Steuerzahlungen für zwei Jahre angenommen.

Es geht hierbei um sogenannte Kleinstunternehmer, die ihren Lebensunterhalt als Selbständige verdienen. Dies tun gegenwärtig viele in der Schattenwirtschaft.

Das neue Gesetz regelt nun, dass sich diese Selbständigen in der Steuerinspektion anmelden und ab Zeitpunkt der Anmeldung zwei Jahre lang keinerlei Steuern zu zahlen brauchen. Das gibt den Mini-Unternehmern Zeit, sich langsam an die Bürokratie eines offiziellen Geschäftsgebarens zu gewöhnen und alles innerhalb dieser zwei Jahre so zu regeln, dass man danach einer offiziellen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Nach Ablauf der zwei Jahre muss sich der Selbständige entscheiden, ob er seine Tätigkeit als „Kleinstunternehmer“ fortsetzen will (6 Prozent Steuern auf Einkünfte oder 15 Prozent Steuern auf Gewinn), oder ob er als Privatperson ohne Gründung einer Firma Geld verdienen will. Dann werden 13 Prozent Einnahmesteuern fällig.

Der von diesem Gesetz betroffene Personenkreis umfasst Kindermädchen, Reinigungspersonal, Nachhilfelehrer u.ä. Wichtig hierbei ist, dass die Person alleine arbeitet und keine Angestellten hat. Der Personenkreis kann bis zu 150 Mio. Rubel im Jahr erarbeiten, um nach Ablauf der zweijährigen Pause in die vergünstigte Steuerklasse zu verbleiben. Sollte mehr verdient werden, muss die Rechtsform des Unternehmens geändert werden (z.B. GmbH).

Erstveröffentlichung Kaliningrad-domizil.ru

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