Staatsduma bestätigte Gesetz über unerwünschte Organisationen

Die russische Staatsduma hat in dritter und somit letzter Lesung das Gesetz über unerwünschte Organisationen angenommen.

Das Gesetz sieht vor, ausländischen und internationalen Nicht-Regierungsorganisationen den Status „Unerwünscht in Russland“ zu verleihen.

Erhält eine Organisation diesen Status, so ist deren Tätigkeit in Russland verboten und wird bei Zuwiderhandlung auf der Grundlage der russischen Straf- und Verwaltungsgesetzgebung verfolgt. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, die Aktiva der Organisation in Russland einzufrieren.

Initiatoren dieses Gesetzes waren Vertreter der Parteien „Gerechtes Russland“ und „Liberaldemokratische Partei“. Von dieser Neuregelung werden Organisationen betroffen sein, welche nach Meinung der Gesetzesinitiatoren die Verfassungsordnung des Landes, die Verteidigungsfähigkeit und Sicherheit Russlands bedrohen.

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