Russland – Vorerst keine Steuererhöhungen

[Von Dmitry Marenkov -gtai] In den vergangenen Wochen wurden in Russland auf der Regierungsebene Steuererhöhungen diskutiert. Jetzt wurde davon Abstand genommen. Bis 2019 soll es keine Erhöhung der Einkommen- und Mehrwertsteuer geben.

Zwischenzeitlich war eine baldige Erhöhung der Mehrwertsteuer (russ.: „nalog na dobavlennuju stoimost‘“, kurz: NDS) von derzeit 18% auf 20% im Gespräch. Auch ein MwSt.-Satz von 20% läge im Vergleich zu den Mehrwertsteuersätzen in den EU-Ländern noch im unterdurchschnittlichen Bereich. Die Mehrwertsteuer ist im Teil II, Kapitel 21, Art. 143-177 des russischen Steuergesetzbuches (russ.: „Nalogovyj kodex“) geregelt.

Des Weiteren wurde eine Erhöhung des einheitlichen Einkommensteuersatzes (russ.: „nalog na dochody fizičeskih lic“, kurz: NDFL) diskutiert. Die Einkommensbesteuerung erfolgt in Russland auf der Grundlage einer flat tax, die für alle steueransässigen natürlichen Personen in Höhe von 13% besteht. Im Gespräch war eine Erhöhung des Einkommensteuersatzes auf 15%. Die Einkommensteuer ist im Teil II, Kapitel 23, Art. 207-232 des Steuergesetzbuches geregelt.

Als Alternative zur Erhöhung der Einkommen- und Mehrwertsteuer wurde sodann eine mögliche Wiedereinführung von Verkaufssteuern auf regionaler Ebene diskutiert, um die Haushaltsdefizite der einzelnen Föderationssubjekte zu kompensieren. Die Einführung der Verkaufssteuer (russ.: „nalog s prodaž“) stünde im Ermessen der Föderationssubjekte. Der angedachte gesetzliche Maximalsteuersatz würde 3% betragen. Steuerpflichtig wären Unternehmen und Einzelunternehmer, die im Handel aktiv sind oder Dienstleistungen erbringen. Handel mit bestimmten Warengruppen (u.a. Milchprodukte, Arzneimittel, Kindernahrung und –kleidung) wäre genauso vom Anwendungsbereich der Verkaufsteuer ausgenommen wie bestimmte Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Transport, Bankenwesen. Das russische Finanzministerium bezifferte mögliche Mehreinnahmen durch die Einführung der Verkaufssteuern mit rund 200 Mrd. Rubel (ca. 4 Mrd. Euro). Die Verkaufssteuern wurden in Russland bereits zwischen 1998 und 2004 erhoben. Die meisten Regionen, die von der Ermächtigung zur Einführung der Verkaufssteuern Gebrauch machten, verwendeten den damals maximal zulässigen Steuersatz von 5%. Die Verkaufssteuern waren in Kapitel 27 des Steuergesetzbuches geregelt. Zum 1.1.2004 sind die Vorschriften dieses Kapitals weggefallen.

Die Regierung hat sich inzwischen von diesem Vorhaben wohl auch distanziert. Bislang besteht zwischen den einzelnen Ressorts jedoch noch keine abschließende Einigkeit hinsichtlich der Wiedereinführung der Verkaufssteuer.

Auf dem Investitionsforum in Sochi erklärte Premierminister Medwedew Mitte September 2014, dass die Überlegung hinsichtlich der Wiedereinführung von Verkaufssteuern dem Plan von neuen Abgaben für die Wirtschaft weichen könnte. Demnach könnten in bestimmten

Wirtschaftsbereichen neue Abgaben eingeführt werden. Es würde sich vermutlich um einmalig zu zahlende Gebühren für die Berechtigung, einer bestimmten Tätigkeit nachzugehen (z.B. Handel, Taxi, Gastronomie), handeln. Touristische Zentren wären befugt, Kurtaxen zu erheben. Ein konkretes schriftliches Konzept oder Gesetzentwurf liegen bislang nicht vor. Weitere Entwicklungen auf diesem Gebiet sind daher abzuwarten.

Informationen zur Besteuerung in Russland stellt der russische Föderale Steuerdienst (FNS) in russischer und englischer Sprache zur Verfügung. Des Weiteren sind die deutschsprachigen Steuerinformationen der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer zu empfehlen.

COMMENTS