Russisches Verfassungsgericht verbot willkürliche Begrenzung von Kundgebungen

Russisches Verfassungsgericht verbot willkürliche Begrenzung von Kundgebungen

Die regionalen Behörden haben nicht das Recht, Plätze für Kundgebungen auf Straßen willkürlich einzuschränken. Eine Störung des Verkehrs oder einer öffentlichen Institution kann nicht die Grundlage für das Verbot von Kundgebungen sein, zitiert Interfax aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts.

„Die Reaktion der Behörden auf die Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen und Streikposten sollte neutral sein und auf jeden Fall, unabhängig von den politischen Ansichten ihrer Initiatoren und Teilnehmer, darauf abzielen, die notwendigen Bedingungen (sowohl auf der Ebene der gesetzgeberischen Regulierung als auch bei der Strafverfolgung) für die rechtmäßige Ausübung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch die Bürger und ihre Verbände zu schaffen“, entschied das Verfassungsgericht.

Nach Ansicht der Richter können die Behinderung des reibungslosen Verkehrs, die Schwierigkeit des Zugangs zu sozialer Infrastruktur und sonstige Einschränkungen allein nicht als triftiger Grund für die Verweigerung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen und Streikposten dienen.

Das Gericht betonte, dass die zuständigen Behörden verpflichtet sind, die Umsetzung der Bürgerrechte zu gewährleisten. Sie dürfen nicht „unter irgendeinem Vorwand versuchen, Gründe zu finden, die die Unmöglichkeit rechtfertigen, das Recht auszuüben, öffentliche Veranstaltungen in dem in der Genehmigung festgelegten Format zu organisieren und durchzuführen“.

Das Gericht traf diese Entscheidung auf Grund einer Beschwerde aus Syktywkar. Dort wurden Gesetze der Republik Komi angefochten, die Massenveranstaltungen in einem Umkreis von 50 Metern von Eingängen zu Behörden sowie auf dem zentralen Stefanowskaja-Platz untersagen. Durch die Prüfung und Entscheidung des Verfassungsgerichts haben die Kläger jetzt das Recht, Schadensersatz zu verlangen.  Deren Anwalt nannte er die Entscheidung einen „großen Sieg“.

Die Senatoren Ljudmila Bokowa und Andrei Klimow hatten empfohlen, der Duma einen Gesetzentwurf über eine klare Aufteilung der entsprechenden Veranstaltungsorte vorzulegen. In solche, wo Kundgebungen erlaubt sind, und solche, in denen sie unter keinen Umständen möglich sind. Der stellvertretende Sprecher der Staatsduma, Sergei Newerow, schlug im August vor, in jeder Stadt einen einzigen Ort für Massenkundgebungen zu bestimmen.

[hrsg/russland.NEWS]

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