Russische Regierung will den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer verbieten

Das russische Landwirtschaftsministerium will, nach Informationen der Zeitung Kommersant,, das Verbot des Besitzes von Grundstücken durch Ausländer zu verschärfen: Grundstücke sollten keine Gesellschaften erwerben dürfen, als deren Eigentümer juristische Personen mit einem Kontrollanteil ausländischen Kapitals auftreten oder wo ein Ausländer der Begünstigte ist. Gegenwärtig erstreckt sich das Verbot nur auf ausländische Gesellschaften und ihre Töchter. Mit der Annahme des Entwurfes könnten darunter nicht nur alle ausländischen Eigentümer geraten, die rund 2,5 Mio. Hektar (etwa 2 %) der Ackerböden besitzen, sondern auch die russischen Unternehmen, die landwirtschaftliche Flächen besitzen. Die Teilnehmer des Landwirtschafts-Marktes halten die Idee des Landwirtschaftsministeriums für unangebracht: Sie werde die auch so schon niedrige Kapitalisierung des Bodens in der Russischen Föderation zum Erliegen bringen.

Den Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums, das Verbot des Erwerbs der landwirtschaftlichen Flächen durch Ausländer zu verschärfen, ist im Änderungsentwurf zur Verordnung der Regierung über die Grundlagen der Staatspolitik für die Nutzung des Bodenfonds in den Jahren 2012-2017 enthalten Die Verordnung, die 2012 von der Regierung erlassen wurde, trägt sehr deklarativen Charakter. De facto betreffen alle Punkte darin die Verbesserung und Präzisierung der bestehenden Ordnung zu  Gundstücksfragen Die meisten vom Landwirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderungen sind in dieser Art. Wichtigste Ausnahme ist der Punkt, der unter den Maßnahmen zur Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen aufgezählt ist. Er betrifft die Einführung eines Verbots der Eigentumsübertragung an juristische Personen, deren Eigentümer Gesellschaften sind, in deren Grundkapital der Anteil ausländischer Bürger oder juristischer Personen 50 % überschreitet oder Ausländer und Staatenlose die Nießbrauchberechtigten sind.

Das ist eine deutliche Verschlechterung der geltenden Verfahrensweise. Das Gesetz über die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen enthält ein Verbot des Erwerbs solcher Grundstücke durch ausländischen Bürger und Staatenlose, ausländische juristischen Personen, sowie russische, wenn einem Ausländer daran 50 % des Kapitals gehören. Alle diese sollen Ackerflächen nur noch pachten können. Es ist offensichtlich,  dass die Idee des Landwirtschaftsministeriums im Einklang mit der Verdrängung der Off-Shores aus der Wirtschaft steht: Experten schließen nicht aus, dass sie von den Behörden und unter den Bedingungen der Sanktionen seitens des Westens auch von der Opposition Russlands vollkommen unterstützt werden könnte. Jedoch bezweifeln viele die Zweckmäßigkeit und die Realisierbarkeit dieser Maßnahmen, heißt es in dem Pressebeitrag.

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