Russisch-amerikanische Lovestory scheitert an der Geografie

[Von Lothar Deeg] – Eine junge US-Bürgerin wird abgeschoben anstatt ihren russischen Verlobten heiraten zu können. Der Grund dafür ist: Der Auserwählte lebt in Nordossetien – und das ist weitgehend für Ausländer gesperrtes Gebiet.

Aubrey Michelle Allen soll in der Nacht auf Donnerstag am Flughafen Mineralnije Wody in ein Flugzeug gesetzt werden. Zusätzlich zur Abschiebung wurde von einem Gericht in Nordossetien auch noch eine fünfjährige Einreisesperre gegen die junge Amerikanerin verhängt. Auf diese Weise dürfte die rührige Lovestory zwischen einer Cherokee-Indianerin und einem Nordosseten endgültig zum Scheitern verurteilt sein. Denn der Auserwählte ist Polizist – und darf deshalb seinerseits nicht in den Westen reisen.

Damit triumphiert die trockene Härte des Gesetzes über menschliche Gefühle und Arglosigkeit gegenüber dem russischen Aufenthaltsrecht für Ausländer. Der US-Bürgerin half nicht einmal, dass sie sich bereit erklärte, auf die US-Staatsbürgerschaft zu verzichten, um in Russland bei ihrem Auserwählten bleiben zu können. Ohnehin habe sie alle ihre Ersparnisse in die Reise gesteckt. Und dessen Familie hat nun alles Geld, das sie für die Hochzeit angespart hatten, vergeblich für die Prozesskosten aufgewandt.

Aus Internet-Freundschaft wurden Ehepläne

Aubrey Michelle Allens Weg nach Nordossetien begann vor zwei Jahren mit einer Brieffreundschaft im Internet. Sie wollte auf diese Weise Russisch lernen, Alan Chatschirow aus Mosdok seinerseits Englisch. Die beiden entwickelten so sehr Sympathie füreinander, dass die Amerikanerin Ende Januar mit einem Touristen-Halbjahresvisum nach Russland kam. Auf der russischen Botschaft hatte sie bei der Beantragung erklärt, dass sie ihren Verlobten heiraten möchte – und auch als geplante Aufenthaltsorte Moskau, Wladikawkas und Mosdok angegeben.

In Mosdok angekommen, wurde sie auch von der Familie des Bräutigams ins Herz geschlossen – und selbst deren Kühe hätten das US-Girl gemocht, sagte der Schwiegervater in spe. Wie es die russischen Meldevorschriften erfordern, registrierten die Gastgeber ihren Gast auch fristgerecht und problemlos bei der Ausländerbehörde FMS. Doch nach einiger Zeit meldeten sich die Behörden: Der Aufenthalt von Allen sei nicht erlaubt, denn Mosdok, wo sich ein großer Luftwaffenstützpunkt befindet, fällt in die amtliche Liste der „Territorien mit reglementiertem Aufenthalt für Ausländer“. Für den Besuch dieser Sonderzonen brauchen Ausländer eine offizielle Einladung örtlichen Behörden oder Unternehmen – und anschließend auch eine Genehmigung des Geheimdienstes FSB.

Zweite Anmeldung im Sperrgebiet

Allens zukünftige Familie bezahlte daraufhin eine Geldbuße und registrierte die junge Braut bei Verwandten im Umland von Wladikawkas. Die Anmeldung beim FMS erfolgte erneut problemlos – und ohne Vorwarnung über das, was dann kommen sollte: Denn nach einigen Tagen wiederholte sich die gleiche Geschichte: Der Aufenthalt der US-Bürgerin im Prigorodny Rajon sei nicht zulässig, hieß es. Doch diesmal wurde sie in Abschiebehaft genommen – und da nun schon ein wiederholter Verstoß gegen die Aufenthaltsregeln vorlag, auch vor Gericht gestellt.

Verhindern könnte die Abschiebung eigentlich nur noch eine Blitzentscheidung von Wladimir Putin persönlich, der das Recht hat, Ausländern die russische Staatsbürgerschaft zu verleihen – man erinnere sich an den Fall Gérard Depardieu. Der Chatschirow-Clan versuchte unlängst auch, das Drama bei der „direkten Linie“ dem Präsidenten vorzutragen, als dieser Bürgerfragen beantwortete. Doch es blieb bei einigen Rückrufen aus dem Call Center, auf Sendung kam das US-ossetische Familiendrama nicht.

Sperrgebiete finden – keine leichte Aufgabe

Bei der Verhandlung beteuerte Allen, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein. Die komplizierte Rechtslage habe sie einfach nicht verstanden. Und zu dem von manchen Beamten geäußerten Verdacht, sie sei wohl Spionin, erklärte Allen: „Das ist nicht wahr, Wenn ich wirklich Spion wäre, dann wäre ich der dümmste Spion der Welt.“

Ein Problem waren definitiv ihre fehlenden Sprachkenntnisse – die von dem Paar benutzte Übersetzungshilfe Google Translate scheiterte offenbar am komplexen Juristen-Russisch. Ein Vertreter des FMS beteuerte, er sei aufgrund der Rechtslage verpflichtet gewesen, die Amerikanerin zu registrieren. Warum die Behörde es nicht zu ihren Amtspflichten zählt, in Sperrgebieten auf die damit verbundenen Konsequenzen hinzuweisen, wurde bei dem Prozess offenbar nicht erörtert.

In der Tat ist es auch mit Sprachkenntnissen nicht ganz einfach, im Internet die vollständige und aktuelle Liste der „gesperrten Gebiete“ in Russland zu finden und dann auch noch zu verstehen. Denn darin werden nicht etwa einfach die (wegen dort befindlicher Militär-, Forschungs- oder Atomanlagen) gesperrten Städte aufgelistet, sondern nur komplexe Grenzverläufe der Sperrzonen und wiederum dort hindurch führende freigegebene Transitstrecken aufgezählt.

Ohne Ortskenntnis und eine detaillierte Generalstabskarte ist es für Laien schlichtweg nicht möglich herauszufinden, wo sich in der Nordkaukasusrepublik Ausländer nun aufhalten dürfen und wo nicht. Nordossetiens Hauptstadt Wladikawkas und Beslan, wo sich auch der Flughafen befindet, sind definitiv erlaubtes Gebiet – alles andere ist schwierig.

Zahlreiche komplex definierte Sperrgebiete für Ausländer gibt es übrigens auch in den Gebieten Moskau und Kaliningrad. Auch sind weite Küstenabschnitte im Leningrader Gebiet sowie in den Gebieten von Archangelsk und Murmansk tabu – und nicht immer stehen gleich an der Grenze eines solchen Areals ein Schlagbaum und ein Wachposten, wo Passkontrollen vorgenommen würden.

[Lothar Deeg/russland.RU]

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