Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Ukrainekrise

Resolution 2202 (2015)

verabschiedet auf der 7384. Sitzung des Sicherheitsrats am 17. Februar 2015

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf die in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Ziele und Grundsätze und in Bekräftigung seiner uneingeschränkten Achtung der Souveränität, der Unabhängigkeit und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine,

mit dem Ausdruck seiner ernsten Besorgnis über die tragischen Ereignisse und die Gewalt in den östlichen Regionen der Ukraine,

in Bekräftigung seiner Resolution 2166 (2014),

fest überzeugt, dass die Situation in den östlichen Regionen der Ukraine nur durch eine friedliche Regelung der derzeitigen Krise beigelegt werden kann,

1. billigt das Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das am 12. Februar 2015 in Minsk angenommen und unterzeichnet wurde (Anlage I);

2. begrüßt die Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Präsidenten der Ukraine, des Präsidenten der Französischen Republik und der Bundeskanzlerinder Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Maßnahmenpakets für die UmsetzungderMinskerVereinbarungen,angenommenam12.Februar2015 inMinsk(AnlageII),unddiedarinvonihnenbekundeteanhaltendeVerpflichtungaufdieUmsetzungder

Minsker Vereinbarungen;

3. fordert alle Parteien auf, das Maßnahmenpaket, einschließlich der darin vorgesehenen umfassenden Waffenruhe, vollständig umzusetzen;

4. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.

Anlage I

Maßnahmenpaket für die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen

12. Februar 2015

1. Unverzügliche und umfassende Waffenruhe in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk in der Ukraine und ihre strikte Einhaltung ab 15.Februar2015,0UhrOrtszeit.

2. Abzug aller schweren Waffen durch beide Seiten um dieselbe Distanz, um eine mindestens 50km breite Sicherheitszone für Artilleriesysteme mit Kaliber 100mm oder mehr, eine 70km breite Sicherheitszone für Mehrfachraketenwerfersysteme (MLRS) und eine140 km breite Sicherheitszone für Mehrfachraketenwerfersysteme „Tornado-S“ (Uragan,Smertsch) und taktische Raketensysteme (Tochka, Tochka U) zu schaffen:

–  für die ukrainischen Truppen: von der De-facto-Kontaktlinie;

–  für die bewaffneten Formationen aus den gesonderten Regionen der ukrainischen Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk: von der Kontaktlinie in Übereinstimmung mit dem Minsker Memorandum vom 19.September2014;

Der oben spezifizierte Abzug der schweren Waffen soll spätestens am zweiten Tag der Waffenruhe beginnen und innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen sein.

Der Prozess wird von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa(OSZE) begleitet und von der Trilateralen Kontaktgruppe unterstützt.

3. Gewährleistung einer wirksamen Beobachtung und Verifizierung der Waffenruhe und des Abzugs der schweren Waffen durch die OSZE ab dem ersten Tag des Abzugs unter Einsatz aller erforderlichen technischen Ausrüstung einschließlich Satelliten, Drohnen, Radargeräten usw.

4. Aufnahme eines Dialogs am ersten Tag des Abzugs über die Modalitäten von lokalen Wahlen in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Recht und dem Gesetz der Ukraineüber das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk sowie über die künftigen Regelungen für diese Regionen auf der Grundlage dieses Gesetzes. Unverzügliche Verabschiedung eines Beschlusses des Parlaments der Ukraine spätestens30 Tage nach der Unterzeichnung dieses Dokuments, in dem das Gebiet, das einen Sonderstatusgenießt, nach dem Gesetz der Ukraine über das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk festgelegt wird, und zwar auf der Grundlage der Linie des Minsker Memorandumsvom19.September2014.

5. Gewährleistung der Begnadigung und Amnestie durch Inkraftsetzung des Gesetzes, mit dem die strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Personen im Zusammenhangmit den Ereignissen verboten wird, die in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk stattfanden.

6. Gewährleistung der Freilassung und des Austausches aller Geiseln und widerrechtlich festgehaltenen Personen auf der Grundlage des Prinzips „alle gegen alle“. Dieser Prozess muss spätestens am fünften Tag nach dem Abzug abgeschlossen sein.

7. Gewährleistung des sicheren Zugangs, der Lieferung, Lagerung und Verteilung humanitärer Hilfe an die Bedürftigen auf der Grundlage eines internationalen Mechanismus.

8. Festlegung der Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen; dies umfasst Sozialtransfers wie Pensionszahlungen und andere Zahlungen (Einkünfte und Bezüge, rechtzeitige Begleichung aller Rechnungen für Versorgungsleistungen, Wiederaufnahme der Besteuerung innerhalb des rechtlichen Rahmens der Ukraine).

Zu diesem Zweck stellt die Ukraine die Kontrolle über das Segment ihres Bankensystems in den vom Konflikt betroffenen Gebieten wieder her, und nach Möglichkeit wird ein internationaler Mechanismus zur Erleichterung derartiger Transfers geschaffen.

9. Wiederherstellung der vollen Kontrolle über die Staatsgrenze durch die ukrainische Regierung im gesamten Konfliktgebiet, die am ersten Tag nach den lokalen Wahlen und nach der umfassenden politischen Regelung (lokale Wahlen in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk auf der Grundlage des Gesetzes der Ukraine und einer Verfassungsreform) endet; diese Regelung soll bis Ende 2015 finalisiert werden, vorausgesetzt, dass Absatz 11 in Absprache und im Einvernehmen mit Vertretern der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe umgesetzt wird.

10. Abzug aller ausländischen bewaffneten Formationen, militärischen Ausrüstung und Söldner aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine unter Beobachtung der OSZE. Entwaffnung aller illegalen Gruppen.

11. Durchführung einer Verfassungsreform in der Ukraine, wobei die neue Verfassung bis Ende 2015 in Kraft treten soll und die Dezentralisierung als Schlüsselelement vorsieht (einschließlich einer Bezugnahme auf die Besonderheiten in den gesonderten Regionen Donezk und Lugansk, und zwar in Absprache mit den Vertretern dieser Regionen), und Verabschiedung dauerhafter Rechtsvorschriften über den Sonderstatus der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk bis Ende 2015 in Übereinstimmung mit den in der Fußnote dargelegten Maßnahmen.[Anmerkung]

12. Auf der Grundlage des Gesetzes der Ukraine über das Interimsverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk werden Fragen im Zusammenhang mit den lokalen Wahlen mit Vertretern der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk im Rahmender Trilateralen Kontaktgruppe erörtert und abgestimmt. Die Wahlen werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen OSZE-Standards und unter Beobachtung der OSZE/des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte(BDIMR) durchgeführt.

13. Intensivierung der Arbeit der Trilateralen Kontaktgruppe, auch durch die Einsetzung von Arbeitsgruppen für die Umsetzung relevanter Aspekte der Minsker Vereinbarungen. Sie werden die Zusammensetzung der Trilateralen Kontaktgruppe widerspiegeln.

Anmerkung

Nach dem Gesetz über das Sonderverfahren für die lokale Selbstverwaltung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk handelt es sich um folgende Maßnahmen:

–  Verzicht auf die Bestrafung, strafrechtliche Verfolgung und Diskriminierung von Personen, die in die Ereignisse verwickelt waren, die in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk stattgefunden haben;

–  Recht auf sprachliche Selbstbestimmung;

–  Beteiligung von Organen der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung der Leiter der Staatsanwaltschaften und Gerichte in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;

–  Möglichkeit für zentrale Regierungsstellen, Vereinbarungen mit Organen der lokalen Selbstverwaltung betreffend die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk zu initiieren;

–  Staatliche Unterstützung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk;

–  Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk mit Regionen der Russischen Föderation durch zentrale Regierungsstellen;

–  Schaffung von Volkspolizeieinheiten durch Beschluss der lokalen Räte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den gesonderten Regionen der Verwaltungsgebiete Donezk und Lugansk.

–  Die Befugnisse der in vorgezogenen Wahlen gewählten und von der Werchowna Rada der Ukraine nach diesem Gesetz ernannten Abgeordneten von lokalen Räten und von  Amtsträgern können nicht vorzeitig beendet werden.

Mitglieder der Trilateralen Kontaktgruppe:

Botschafterin Heidi Tagliavini

L. D. Kutschma, zweiter Präsident der Ukraine

M. Ju. Surabow, Botschafter der Russischen Föderation in der Ukraine

A. W. SachartschenkoI.

W.  Plotnizki

Anlage II

Erklärung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Präsidenten   der Ukraine, des Präsidenten der Französischen Republik und der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Maßnahmenpakets zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, angenommen am 12. Februar 2015 in Minsk

Der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, der Präsident der Französischen Republik, François Hollande, und die Bundeskanzlerinder Bundesrepublik Deutschland ,Dr. Angela Merkel, bekräftigen ihre uneingeschränkte Achtung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Sie Sind der festen Überzeugung, dass es zu eine rausschließlich friedlichen Lösung keine Alternative gibt. Sie sind fest entschlossen, zu diesem Zweck einzeln und gemeinsam alle möglichen Maßnahmen zu treffen.

Vor diesem Hintergrund unterstützen die Staats- und Regierungschefs das am 12. Februar 2015 angenommene und unterzeichnete Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen, das von allen Unterzeichnern des Minsker Protokolls vom 5.September2014 und des Minsker Memorandums vom 19.September2014 unterschrieben wurde. Die Staats-und Regierungschefs werden zu diesem Prozess beitragen und ihren Einfluss auf die jeweiligen Parteien ausüben, um die Umsetzung dieses Maßnahmenpakets zu erleichtern.

Deutschland und Frankreich werden technische Expertise für die Wiederherstellung des Bankensektors in den betroffenen Konfliktgebieten zur Verfügung stellen, möglicherweise durch die Schaffung eines internationalen Mechanismus zur Erleichterung von Sozialtransfers.

Die Staats- und Regierungschefs teilen die Überzeugung, dass eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russland der Beilegung dieser Krise förderlich sein wird. Zu diesem Zweck unterstützen sie die Fortsetzung der trilateralen Gespräche zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russland über Energiefragen mit dem Ziel, nach dem Gas-Paket für den Winter weitere Folgeschritte zu vereinbaren. Sie unterstützen ferner trilaterale Gespräche zwischen der Europäischen Union, der Ukraine und Russland, um praktische Lösungen für Bedenken zu erreichen, die Russland mit Blick auf die Umsetzung des tiefgreifenden und umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Ukraine und der EU geäußert hat.

Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich unverändert zur Vision eines gemeinsamen humanitären und wirtschaftlichen Raums vom Atlantik bis zum Pazifik auf der Grundlage der uneingeschränkten Achtung des Völkerrechts und der Prinzipien der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Die Staats- und Regierungschefs fühlen sich der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen weiter verpflichtet. Zu diesem Zweck vereinbaren sie die Schaffung eines Aufsichtsmechanismus im Normandie- Format, der in regelmäßigen Abständen zusammentreten wird, und zwar in der Regel auf der Ebene hoher Beamter der Außenministerien.

UN-Sicherheitsrat

 

COMMENTS