Putin will russisches Strafrecht „entkriminalisieren“

Putin hat den russischen Gesetzgeber aufgefordert, das Strafgesetzbuch zu entkriminalisieren.

„Ich fordere die russische Staatsduma auf, den Vorschlag des Obersten Russischen Gerichts, einige Artikel des russischen Strafgesetzbuches zu entkriminalisieren, zu unterstützen und einige Verbrechen, die keine große Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, in die Kategorie Ordnungswidrigkeiten zu überführen, jedoch mit dem großen Vorbehalt, dass die Straftat wieder als Verbrechen eingestuft, falls sie [von einer Person] zum zweiten Mal begangen wird.“

Praktisch jede zweite Straftat, die vor Gericht komme, gehöre in die Kategorie „kleine und unerhebliche Straftat“ und diese Personen – Jugendliche eingeschlossen – würden dann ins Gefängnis geschickt.
„Das Einsperren und die strafrechtliche Verurteilung beeinflussen ihr künftiges Schicksal und oft werden sie dadurch angespornt, neue Verbrechen zu begehen.“

In russischen Gefängnissen leben rund 660.000 Häftlinge. Nach Angaben der Föderalen Vollzugsanstalt sind 55 % Wiederholungstäter. Etwa 25 % sitzen wegen geringfügiger und Verbrechen mittleren Schweregrades ein. 1800 Personen sind wegen Extremismus und Terrorismus verurteilt.

Die Verurteilungen hätten auch Auswirkungen auf das Geschäftsklima in Russland und er bittet die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, verstärkt darauf zu achten.
Im Jahr 2014 seien wegen fast 200.000 Fällen von Wirtschaftsverbrechen Ermittlungen eingeleitet worden, 46.000 kamen zur Verhandlung und 15.000 von ihnen erwiesen sich als haltlos.
„Letztendlich endeten nur 15 % der Fälle mit einer Verurteilung.“

Die meisten der zu Recht oder Unrecht Angeklagten – etwa 83 % – verloren ihr Geschäft ganz oder teilweise, klagte Putin.
„Das bedeutet, dass sie schikaniert, ausgeraubt und dann freigelassen wurden.“

Er appellierte an die Staatsanwaltschaft, von ihrer Vollmacht breiteren Gebrauch zu machen, indem sie die Qualität der Untersuchungen überwacht.

Er erinnerte auch an die Diskussion über zusätzliche Befugnisse der Staatsanwälte. Heute habe die Aufsichtsbehörde das Recht, über die Einleitung von Strafverfahren zu entscheiden, Anklagen abzuweisen oder sie nicht vor Gericht zu bringen.
„Wir müssen das, was wir haben, intensiver nutzen, danach sind wir in der Lage zu analysieren, was weiter geschehen muss.“

Nach Putin sollte Untersuchungshaft in Fällen von Wirtschaftsverbrechen der letzte Ausweg sein, Methoden wie Pfändung, Freilassung auf Bewährung oder Hausarrest sollte der Vorzug gegeben werden.
(hmw/russland.ru)

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