Privatinsolvenz in Russland beschlossene Sache

Die Zeitung „Rossiskaya Gaseta“ veröffentlicht die Mitteilung, dass am 1. Juni das Gesetz über die Privatinsolvenz in Russland in Kraft tritt.

Auch Einzelunternehmer erhalten mit diesem neuen Gesetz die Möglichkeit Bankrott anzumelden.

Der Gesetzgeber hat insgesamt sieben Jahre benötigt, um das jetzt vorliegende Gesetz zu erarbeiten und durch alle Seiten zufriedenstellend beurteilen zu lassen. Die unerwartete Finanzkrise, die starke Inflation und die Valutakurse haben die Staatsduma gezwungen, dieses Gesetz über die Privatinsolvenz nun beschleunigt zu beschließen. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes senkt die sozialen Spannungen in der Gesellschaft und gestattet es den zahlungsunfähigen Schuldnern wieder als „unbeschriebenes Blatt“ aufzutreten.

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