Poroschenko´s famoser Friedensplan – aktuell wie nie zuvor?

Der Ukrainische Präsident Poroschenko hat nach dem Treffen in Minsk den Plan, den er einen Friedensplan nennt, aktualisiert. In fünfzehn Punkten trägt er vor, wie er sich einen Weg zum Frieden und den Frieden selbst vorstellt. [1]

Ein genaues Hinsehen lässt die fünfzehn Punkte allerdings auf einen einzigen zusammenschrumpfen: Frieden wird es nach Poroschenkos Vorstellungen nur geben, wenn die Aufständischen im Osten des Landes die Waffen strecken.

Aber bleiben wir fair, gehen wir das Angebot einzeln durch.

1. Sicherheitsgarantien für alle Teilnehmer an Verhandlungen

Hier stellt sich als Erstes die Frage: Wer gibt wem Sicherheitsgarantien? Offenbar ist hier nicht an gegenseitige Garantien gedacht, sondern an ein Angebot Kiews gegenüber den Aufständischen. Aber ist Poroschenko angesichts der Zersplitterung der kämpfenden Einheiten des Heeres, der Nationalgarde, des „Rechten Sektors“ und der privaten Söldnermilizen der Oligarchen überhaupt in der Lage eine solche Garantie halten zu können? Nein, ist er nicht.

Nicht nur steht das Heer vor einer Auflösung in marodierende Deserteure, nicht nur ist die Nationalgarde eine Ansammlung bewaffneter Abenteurer, nicht nur führen die Banden des „Rechten Sektors“ und die Privatmilizen eines Kolomoiski und anderer Oligarchen ihren eigenen Krieg, der sich einem Oberkommandierenden Poroschenko keineswegs beugt – es ist auch darüber hinaus einfach klar, dass eine „Sicherheitsgarantie“ nur zweiseitig sein kann.

Konkret heißt das, sie kann unter den gegebenen Umständen nur aus einem allgemeinen, kontrollierten  Waffenstillstand hervorgehen. Von einem solchen, die Kiewer wie die aufständischen Truppen betreffenden Waffenstillstand, der den Verhandlungen vorausgehen müsste, ist in den ganzen fünfzehn Punkten nicht die Rede.

Auf eine solche „Sicherheitsgarantie“ können sich die Aufständischen selbstverständlich nicht einlassen, ohne befürchten zu müssen, niedergemacht zu werden, sobald sie die Waffen abgegeben haben. Das heißt, von der Herstellung einer Verhandlungsbasis auf Augenhöhe, kann nicht die Rede sein. Die von Poroschenko angestrebte Verhandlung setzt die Kapitulation voraus. Daran hat sich gegenüber der ersten Vorlage des Plans vor zwei Monaten nichts geändert.

2. Befreiung von strafrechtlicher Verfolgung derjenigen, die die Waffen niederlegen und keine schweren Verbrechen begangen haben

Noch deutlicher wird dies mit dem zweiten Punkt: Das Angebot einer Befreiung von strafrechtlicher Verfolgung setzt stillschweigend voraus, dass es eine Seite gibt, die das Recht und die Macht zu strafrechtlicher Verfolg hat, aber großzügiger Weise den Menschen gegenüber auf deren Einsatz verzichtet, die die Waffen niederlegen – und nicht nur das, sondern die auch keine schweren Verbrechen begangen haben. Der gummiartige Gallert dieser Formulierung reicht von willkürlicher Verhaftung nach Beilegung der Kampfhandlungen bis hin zu langjähriger, unkontrollierbarer Repression gegenüber einer nicht eingrenzbaren Zahl von Menschen, die in irgendeiner Form an den Aufständen beteiligt waren oder dessen jederzeit beschuldigt werden können. Das dies auch der Denunziation Tür und Tor öffnet, ist klar und offensichtlich auch gewollt.

Zugleich ist anzumerken, dass von einer möglichen Strafverfolgung der auf Kiewer Seite begangenen Übergriffe, Straftaten und sogar kriegsverbrecherischen Aktivitäten wie dem Pogrom von Odessa oder der Bombardierung der Zivilbevölkerung von Slawjansk, Lugansk oder Donezk nicht die Rede ist.

Wie könnte sich irgendeiner der aufständischen Kämpfer oder Menschen aus der mit ihnen sympathisierenden Bevölkerung auf solch ein „Angebot“ einlassen?

3. Freilassung von Gefangenen

Ja, das könnte unter der Voraussetzung eines tatsächlichen, gegenseitig garantierten und von neutraler dritter Seite kontrollierten Waffenstillstands eine  deeskalierende Maßnahme sein. Genauer zu formulieren wäre allerdings auch hier:  gegenseitige Freilassung von Gefangenen unter neutraler Kontrolle.
4. Schaffung einer Pufferzone von zehn Kilometern an der russisch-ukrainischen Grenze. Abzug illegal bewaffneter Formierungen

Auch über so etwas könnte nachgedacht werden, wenn zuvor die Grundvoraussetzung eines kontrollierten Waffenstillstandes erfüllt und ein Dialog über die zukünftige Gliederung des Landes geführt worden ist. Andernfalls  setzt auch dieses „Angebot“ ohne vorherigen allseitigen Waffenstillstand eine freiwillige Räumung von Positionen und ihre Unterordnung durch die Aufständischen unter die „legalen“ bewaffneten Formationen voraus. Deren „Legalität“ kann aber erst Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien sein – wenn dieses „Angebot“ nicht auch wieder auf die schlichte Kapitulation hinausläuft.
5. Garantierter Korridor für den Abzug russischer und ukrainischer Söldner

Wieder die Frage, wer gibt wem eine Garantie? Und dann die nächste Frage, wer ist ein „russischer“, wer ist ein „ukrainischer“ Söldner? Diese Formulierungen  setzen stillschweigend voraus, dass die Aufständischen als „Söldner“ des Landes verwiesen werden können, anders gesagt, die Einrichtung eines „Korridors“  setzt, wenn verwirklicht, einen Selektionsprozess in Gang, der in der Realität entweder nicht durchführbar ist oder zu gewaltsamen Exilierungen führen muss.

Statt einen solchen Exilierungsprozess in Gang zu setzen müsste ein Friedensplan Angebote für eine Re-Integration der Kämpfer in eine soziale Alltagsordnung entwickeln. Dies setzt aber selbstverständlich erstens die Waffenruhe und danach die tatsächliche Aufnahme von Gesprächen über die zu entwickelnde Lösung der umkämpften Konflikte voraus.
6. Entwaffnung

Dazu ist schon das Wesentliche gesagt: Ohne allseits eingehaltenen kontrolliertem Waffenstillstand kann es keine Entwaffnung geben.
7. Schaffung von Einheiten innerhalb der Struktur des Innenministeriums für die Absicherung gemeinsamer Patrouillen

Was, bitte, sind „gemeinsame Patrouillen? Wer? Mit wem? Wozu?
8. Freigabe illegal besetzter administrativer Gebäude in den Donezker und Lugansker Gebieten

9. Wiederherstellung der Tätigkeit der örtlichen Machtorgane

Die Punkte 8 und 9 können vernünftigerweise – wenn es um ein Friedensangebot gehen soll, nur lauten, Verhandlungen über die Integration der in den Aufstandsgebieten entwickelten Vorstellungen in eine Struktur der zu schaffenden Selbstverwaltung und Autonomie. Die vorliegende Formulierung in Poroschenkos Plan läuft dagegen auf eine Liquidierung jener – ohnehin schwachen  und noch ungezielten – Ansätze von Selbstorganisation hinaus, für die die Aufständischen gekämpft haben, bzw. noch kämpfen. Warum sollten sie sich freiwilligt auf ein „Angebot“ einer solchen „Freigabe“  einlassen?
10. Wiederaufnahme der zentralen Fernseh- und Radioübertragung in den Donezker und Lugansker Gebieten

Ähnliches gilt für diesen Punkt: Worin liegt hier die Friedensbotschaft, wenn faktisch gefordert wird, die entstandenen unabhängigen TV- und Radiosender  wieder einem staatlichen Medienmonopolismus unterzuordnen?

11. Dezentralisierung der Macht (durch die Wahl von Komitees, Schutz der russischen Sprache, Projekt einer Verfassungsänderung)
12. Absprache der Gouverneure mit den Vertretern des Donbass vor Wahlen (Einigung auf eine Kandidatur, bei Uneinigkeit trifft der Präsident die Entscheidung)
13. Vorgezogene Kommunal- und Parlamentswahlen
14. Programm für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region
15. Wiederaufbau von Industrieobjekten und sozialer Infrastruktur

Was jetzt in den Punkten 11- 15 folgt, sind Versprechungen, die der tatsächlichen von Poroschenko betriebenen Politik krass entgegenlaufen. Alle seine konkreten Maßnahmen zielen eben  n i c h t auf Stärkung von Selbstverwaltung, regionaler Autonomie und darauf gestützter föderaler Gliederung, einschließlich der Wahl von Gouverneuren aus diesen Strukturen heraus, sondern auf das genaue Gegenteil – auf eine Zentralisierung, die Poroschenko im Interesse einer Verfügbarkeit des Landes für einen offenen Markt mit militärischer Gewalt durchzusetzen versucht.

Das Austeritätsprogramm, das zusammen mit Europäischer Union , IWF und Weltbank als Folge des Assoziationsvertrages durchgesetzt werden soll, wird keine Arbeitsplätze schaffen, sondern mehr und mehr abbauen, tut das schon jetzt, steht keineswegs im Dienst des Wiederaufbaus der Industrieobjekte und sozialen Infrastruktur, sondern zielt auf deren „Sanierung“, sprich, Schließung nicht rentabler Betriebe, Übernahme der rentablen durch ausländische Käufer im Zuge der von der Regierung beschlossenen radikalen Privatisierung.

Dazu kommt die Reduzierung der Sozialausgaben, das Zurückfahren sozialer Rechte und Standards auf allen Ebenen von Pensionsansprüchen über Arbeitslosenunterstützung, Kindergärten bis zur Schule und Bildung, dazu die Erhöhung der Preise für öffentliche Dienstleistungen, Wasser, Strom, Gas usw.

Die versprochene Dezentralisierung der Macht und die vorgezogenen Parlamentswahlen sind vor diesem Hintergrund ein Versuch, der Bevölkerung der Ukraine den Schein einer demokratischen Entwicklung vorzugaukeln, während die Ansätze tatsächlicher, auch wenn widersprüchlicher und schwacher  Selbstorganisation niedergeschossen werden, statt sie zu fördern. Dies ist ein Friedensplan der ganz besonderen Art. Lange kann so ein Frieden nicht dauern.

Kai Ehlers, www.kai-ehlers.de


[1] Nach einer Zusammenfassung durch die Deutsche Presseagentur

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