Organisation „Golos“ kein ausländischer Agent mehr

Das Moskauer Stadtgericht hat entschieden, die Organisation „Golos“ aus dem Register „Ausländischer Agent“ auszuschließen.

Das Moskauer Stadtgericht hat eine Entscheidung über die Verhängung einer Verwaltungsstrafe über die nichtkommerzielle Organisation „Golos“ rückgängig gemacht, da es keine Anzeichen dafür gibt, dass diese Organisation der Definition „Ausländischer Agent“ entspricht.

Im April 2013 wurde die Organisation „Golos“ zu einer Strafe von 100.000 Rubel (2.000 Euro) verurteilt, da sie sich nicht als ausländischer Agent registriert hatte. Grundlage für die Annullierung der Verwaltungsstrafe war eine Entscheidung des russischen Verfassungsgerichtes, welche besagt, dass eine Registrierung als ausländischer Agent entfällt, wenn die Organisation keine ausländische Finanzierung mehr erhält.

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