Neues Gesetz über ausländische Agenten bei Massenmedien

In der russischen Staatsduma ist ein Gesetz über ausländische Agenten bei Massenmedien eingebracht worden.

Das neue Gesetz, wenn es denn beschlossen wird, verpflichtet die Massenmedien die sich über ausländische Finanzmittel finanzieren, sich in das Verzeichnis „Ausländische Agenten“ aufnehmen zu lassen.

Den Status „Ausländischer Agent“ erhalten die Massenmedien, welche sich mit der Vermittlung von Informationen aus dem politischen Leben Russlands beschäftigen und von ausländischen Staaten, internationalen oder ausländischen Organisationen oder ausländischen Bürgern finanziert werden. Außerdem wird dieses Gesetz Gültigkeit haben für Massenmedien die durch staatenlose Personen finanziert werden und durch russische juristische Personen, die finanzielle Mittel von Ausländern erhalten.

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