Neues Altes vom Lexikus-Verlag – Krim- und Kaukasus-Fahrt

Bilder aus Russland, Nach eigener Anschauung und authentischen Berichten

Autor: Rugard, M. (?-?),

Erscheinungsjahr: 1891

Wer am Newa-Quai gestanden, der vergisst das großartige Bild nicht, das sich für immer seiner Erinnerung einprägt: die Fülle von Palästen, welche die grandiose Newa umrahmen und unter denen am Schönsten der vornehme rote Palast des Großfürsten Nicolai Nicolajewitsch, am Großartigsten der Winterpalast ist, der durch einen, weiten auf die Newa blickenden, Torbogen mit der Gemäldegalerie der Eremitage verbunden ist. Daran schließt sich die Admiralität, das prachtvollste Arsenal, das man je gesehen, auf zwei Seiten vom Alexandergarten umringt, mit der imponierenden Reiterstatue Peters des Großen vor dem Senats- und Synodalgebäude, — und der einigermaßen den Berliner Linden zu vergleichende dreiviertel Stunden lange Newski-Prospekt. Er bildet mit der großen Morskaja eine Perspektive eleganter Magazine und ist durch die Passage des Grafen Steinbock mit der Jtalianskaja-Uliza verbunden. Dieser Newski-Prospekt ist die Pulsader der Stadt und im Frühling und Herbst der Tummelplatz der haute -volée, die sich hier aus allen Nationen zusammenfindet.

Die höchste haute-volée Russlands aber thront im Senats- und daran stoßenden Synodalgebäude. „Der Senat ist die höchste Justizbehörde des Reiches, welche mit dem Reichsrat und dem Ministerkomitee zunächst unter dem Kaiser steht. Diesen drei ersten Behörden sind dann die zehn Ministerien untergeordnet, von denen aus das Räderwerk der Staatsmaschine nach allen Seiten des ungeheuren Reiches in Bewegung gesetzt wird.

Im Synodalgebäude thront der Heilige Synod, die höchste geistliche Autorität Russlands. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, unter denen sich die drei Metropoliten Russlands befinden. Der Vorsitzende wird vom Kaiser ernannt, ebenso der Oberprocuror, ein Laie, der den Kaiser beim heiligen Kollegium zu vertreten hat, sich aber in kirchlichen Fragen möglichst passiv verhält. Überhaupt ist die Stellung des Kaisers der russischen Kirche gegenüber eine andere, als diejenige, welche die protestantischen Fürsten ihren Landeskirchen gegenüber einnehmen. Die russische Kirche erkennt kein anderes Oberhaupt als Christus und der Kaiser hat in Glaubenssachen nichts zu entscheiden. Sein Amt beschränkt sich auf das Bewahren des überlieferten. „In dieser Beziehung wird er das Oberhaupt der Kirche genannt“, wie es wörtlich im Reichsgesetzbuch heißt. Ist das Staatsoberhaupt somit nur Beschützer der russischen Nationalkirche, so ist doch seine Macht in allem, was legislative und administrative Angelegenheiten betrifft, nicht zu unterschätzen, da jeder in dieses Gebiet einschlagende Synodalbeschluss der kaiserlichen Bestätigung, beziehungsweise der des Oberprocurors bedarf, ein Recht, welches übrigens mehr ein formelles als ein tatsächlich eingreifendes ist.“

Quelle: http://www.lexikus.de/bibliothek/Krim-und-Kaukasus-Fahrt-Bilder-aus-Russland

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