Neue Regelungen zur Fahrerlaubnis und zur Erlaubnis zum Fahren

Zukünftige Teilnehmer am motorisierten Straßenverkehr dürfen ihre Zulassungsprüfung nur ablegen, wenn sie nachweislich eine Fahrschule besucht haben. Wer dreimal durch die Prüfung fällt, muss mindestens einen Monat nachsitzen. Ausländische Fahrer müssen grundsätzlich den vollen russischen Ausbildungs- und Prüfungszyklus durchlaufen.

Dies sind die geringsten Veränderungen die jetzt in Kraft getreten sind. Die durch die Regierung bestätigte Anordnung über die Zulassung zur Führung eines Transportmittels ist bereits unterschrieben und annulliert die bisherige Ausbildungsstruktur komplett.

Die praktische Fahrprüfung wird durch die Verkehrspolizei abgenommen. Diese wird nur einen entsprechenden Antrag entgegennehmen, wenn der Antragsteller nachweislich eine Fahrschule erfolgreich beendet hat. Es gibt ab sofort keinerlei Möglichkeiten mehr ohne theoretische Ausbildung zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden.

Die wichtigste Änderung ist, dass man zukünftig für die Ablegung der Fahrprüfung nicht mehr an den Wohnort gebunden ist. Den Antrag für die Durchführung der praktischen Fahrprüfung nimmt jede Dienststelle der Verkehrspolizei entgegen. Die bisherigen Regelungen gestatteten dies nicht und so gab es Fälle, wo ein Bürger kurz vor Beendigung der Ausbildung in eine andere Region reiste und somit die Prüfung nicht ablegen konnte. Außerdem gab es in einigen Regionen „Prüfungsstau“ und in anderen Regionen wartete man sehnsüchtig auf Prüflinge. Die neue Regelung erleichtert also die Fahrprüfung erheblich.

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