Neue Antiterror-Pakete haben Konjunktur

[Von Florian Rötzer] – Nicht nur in Deutschland geht die Angst vor Terroranschlägen und einer radikalisierten Opposition um, auch in der Türkei, in Polen oder Russland.

Ob es nur der EM geschuldet ist, dass nun mehrere Antiterrorgesetzgebungen durch die Parlamente geschleust wurden, ist wohl Ansichtssache. Möglicherweise war dies in Deutschland der Fall, wo die Regierungskoalition im Eiltempo ein neues Antiterror-Paket unter Protest der ohnmächtigen Opposition durch den Bundestag brachte. Wobei die Terrorismusbedrohung in der Regel nur als Grund herhalten muss, um den von Sicherheitspolitikern und -behörden gewünschten Ausbau der Überwachung bzw. die Einschränkung der Bürgerrechte durchsetzen zu können.

Deutsche Geheimdienste dürfen nun noch enger mit ausländischen Geheimdiensten – „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“ – zusammenarbeiten und nicht nur Daten austauschen, sondern auch gemeinsame Dateien anlegen, auf die alle befugten Behörden unbegrenzt zugreifen können. Als Begründung heißt es, der „Terrorismus halte sich nicht an nationale Grenzen, sondern arbeite in internationalen Strukturen zusammen“, das müsse auch für den Kampf gegen den Terror der Fall sein. Dazu wird bald eine Ausweispflicht für Käufer von Prepaid-Mobilfunkkarten eingeführt. Die Bundespolizei darf nun auch verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einsetzen. Und der Verfassungsschutz darf Daten von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren speichern, weil nach Syrien auch Minderjährige unter 16 Jahren gereist seien.

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