MH17: „Sollen wir warten, bis wir Einschusslöcher am Haus haben?“

[Von Florian Rötzer] – Ende September soll ein erster strafrechtlicher Bericht über die Verantwortlichen vorgelegt werden, derweil wird vom BGH Druck auf Privatermittler Resch ausgeübt, der angeblich aus Angst schweigen und lieber in Beugehaft gehen will.

Am 28. September will das Gemeinsame Ermittlungsteam (JIT) erste Ergebnisse über die strafrechtliche Ermittlung im Fall MH17 vorlegen. Angeblich will man mitteilen, mit welcher Waffe und von welchem Ort die Passagiermaschine vor zwei Jahren über dem Donbass abgeschossen wurde. Der Ort würde dann möglicherweise den Hinweis geben, ob Separatisten bzw. russische Soldaten verantwortlich waren oder ob es ein Gebiet war, das möglicherweise von ukrainischen Militärs oder Milizen kontrolliert wurde (MH17: Aufklärung Ende September?).

Die Ankündigung der niederländischen Staatsanwaltschaft suggeriert allerdings, dass man die Verantwortlichen wohl nicht benennen wird, obgleich bereits Andeutungen gemacht wurden, dass die Ermittlung in Richtung der Separatisten gehen dürfte. Man kann aber auch aus der Forderung von Angehörigen, die fehlenden Radar- und Satellitendaten von Russland, der Ukraine und den USA endlich dem JIT zu übergeben, das hier ebenso wie der Dutch Safety Board (DSB) in seiner Untersuchung über die Absturzursache nicht wirklich nachgebohrt hat, vermuten, dass bislang belastbare Beweise für die Täterschaft noch rar sind.

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