Lösung eines Problems? Hotels in Privathäusern

Das föderale Ministerium für Kultur schlägt vor, in Privathäusern Hotels einzurichten. Dazu wurden durch das Ministerium Korrekturen für das Bürgerlichen Gesetzbuch erarbeitet.

Treten diese Veränderungen in Kraft, ist es den Besitzern von Wohnhäusern und Einfamilienhäusern zukünftig gestattet dort kleine Minihotels mit bis zu 50 Gästezimmern zu eröffnen. Wichtig hierbei ist, dass die Besitzer nicht verpflichtet sind, die Immobilie in die Nutzungskategorie „Kommerziell“ zu überführen.

Dieser Kategoriewechsel war immer mit hohem finanziellen und bürokratischen Aufwand verbunden, ganz davon abgesehen, dass damit die Immobilie zukünftig auch einer anderen Besteuerung unterlag (bis zum Zehnfachen dessen, was eine Wohnimmobilie kostet).

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