Limonade und Cola werden neu besteuert

Süße kohlensäurehaltige Getränke, so auch Coca-Cola, werden mit einer Zusatzsteuer belegt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf planen Abgeordnete im Herbst der russischen Staatsduma vorzulegen.

Als Beispiel für dieses neue Gesetz wurde Dänemark genommen, welches eine derartige Besteuerung bereits seit längerem praktiziert. Die Höhe der Steuer hängt vom Zuckergehalt des Getränkes ab. Eine ähnliche Steuer existiert auch in Frankreich, wo der Staat jährlich 120 Mio. Euro Steuereinnahmen zusätzlich erhält. Auch andere Staaten der Europäischen Union haben eine derartige Steuer.

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