Kaliningrader Grenze, Grenz- und Sonderzonen

Die Kaliningrader Grenze scheint, insbesondere für Ausländer, immer von besonderem Interesse zu sein. Zum einen ist Kaliningrad durch seine Insellage irgendwie interessant und dann ist das Gebiet immer noch aus der sowjetischen Vergangenheit mit vielen geheimnisvollen Mythen umgeben. Und wenn etwas geheimnisumwittert ist, dann sorgt dies auch für Neugier.

So war erst vor wenigen Tagen ein Holländer außerordentlich und außergewöhnlich neugierig. Er gab sich als Hobbyfotograph aus, der gerne Grenzpfosten von beiden Seiten fotografiert. Da er dies ohne Genehmigung getan hatte, hatte dies somit auch Folgen.

Man sollte sich also korrekt verhalten, wenn man sich im Grenzgebiet aufhält. Jeder Staat ist an seiner Grenze empfindlich und hat besondere Regelungen erlassen, wie sich Besucher zu verhalten haben. Polen hat jetzt erst verkündet, dass es zum noch besseren Schutz seiner Grenze, mit Hilfe europäischer Steuergelder, zusätzliche Wachtürme entlang der Grenze zu Kaliningrad errichten wird.

Und so hat auch die Russische Föderation für seine 540 Kilometer lange Grenze (davon 130 Kilometer Seegrenze) im Kaliningrader Gebiet Regelungen erlassen. Diese Regelungen hatten in der Vergangenheit immer viel Unmut bei den Deutschen ausgelöst, da entlang der Staatsgrenze ein Streifen von fünf Kilometern festgelegt war, den man ohne Sondergenehmigung nicht betreten durfte. Diese Regelung war zwar nur für wenige Deutsche von Interesse, wurde aber in regelmäßigen Abständen hochgespielt.

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