Jukos-Urteil: Moskau zahlt nicht

Nun ist es amtlich: Moskau ist offensichtlich nicht willens, dem Europarats-Urteil, demzufolge Russland 1,86 Mrd Euro an die Aktionäre der ehemaligen Ölgesellschaft Jukos zu zahlen hat, nachzukommen. Ende der vergangenen Woche hatte die in Straßburg ansässige Organisation Russland eine viertägige Frist zur Vorlage eines entsprechenden Zahlungsplans gesetzt.

Die russische Nachrichtenagentur RBK zitiert Justizminister Alexander Konowalow: „Ich bin mir nicht sicher, ob Russland diese Entscheidung erfüllen kann.“ Man werde dem Europarat antworten, dass es jedenfalls keinen Zahlungsplan gebe.

Jukos-Urteil: bindend, aber nicht durchsetzbar
Die Europarats-Entscheidungen sind für die Mitgliedsstaaten, zu denen seit 1996 auch Russland gehört, bindend. Allerdings verfügt die Organisation nicht über Exekutivorgane. Vorgesehen ist lediglich die Aussetzung der Mitgliedschaft oder gar der Ausschluss eines Staates im Falle „grober Verletzung“ seiner satzungsgemäßen Verpflichtungen. In der Vergangenheit kam es mindestens zweimal zu einer Aussetzung der Mitgliedschaft: 1969 in Griechenland und 1980 in der Türkei, jeweils nach einem Militärputsch.

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