Jazenjuk gibt fremdes Geld aus, das er noch nicht einmal hat

In der wöchentlichen Sendung »10 Minuten mit dem Ministerpräsidenten« verkündete der ukrainische Premier Jazenjuk stolz, dass die ukrainische Armee auf 280.000 Mann angewachsen sei, von denen 70.000 an der Grenze zu den ostukrainischen Volksrepubliken – nach ukrainischem Sprachgebrauch „Rebellengebieten“ – stationiert sind.

Grund für diese Verdoppelung der Armeestärke seien die täglich 200 zuströmenden Männer, die als Zeitsoldaten mit der Armee einen Vertrag abschließen und besseren Sold bekommen sollen – zwischenzeitlich seien es neben den 140.000 Wehrpflichtigen nochmal ebenso viele Zeitsoldaten geworden.

Er erwähnte in dieser Sendung allerdings nicht, dass die Klagen über ausstehende Gehälter beim Militär immer lauter und häufiger werden.

Dagegen verkündete er, zur Finanzierung die eingefrorenen Bank- und Vermögenswerte ehemaliger Regierungsmitglieder in Höhe von 1,5 Milliarden US$ verwenden zu wollen. Es sind dies die Vermögen des ehemaligen ukrainischen Oligarchen und Präsidenten Janukowitsch und seiner Familie und u.a. Nikolaj Asarows, Sergej Arbusows, Witalij Sachartschenkos und Alexander Klimenkos.

Nachdem vor kurzem selbst der ukrainische Generalstaatsanwalt Witalij Kasko erklärt hat, dass es keine rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung der eingefrorenen Gelder und Vermögen gibt, und der EuGH in Luxemburg im Zusammenhang mit Sanktionen des Europarates sogar festgestellt hat, dass diese freizugeben sind, denn es gehe nicht an, allein aufgrund von Behauptungen eines Drittlandes ohne jegliche Beweise und Urteile Vermögen einzufrieren (!), müsste eigentlich auch Jazenjuk erkennen, dass die Finanzierung seiner großen Pläne auf tönernen Füssen steht.

Um Ideen nie verlegen, wie man aus Unrecht Recht machen kann, wurde schon im September beschlossen, einfach die Rechtsprechung zu ändern und gegebenenfalls ein neues Gesetz zu schaffen – was mit Sicherheit der internationalen gültigen Rechtsprechung entgegenstehen dürfte und wahrscheinlich deswegen bisher auch nicht geschehen ist.

Laut Urteil des EuGH haben die ukrainischen Rechtsgelehrten noch zwei Monate Zeit, um die Rechtmäßigkeit ihres Vorhabens und die unrechtmäßige Aneignung der eingefrorenen Gelder der bisherigen Besitzer zu beweisen.
(Hanns-Martin Wietek/russland.ru)

Update
Das EuGH hat nicht, wie ursprünglich verlautet, den ukrainischen Juristen noch zwei Monate Zeit gegeben, sondern die Sanktionen umgehend aufgehoben und die Vermögen freigegeben.
Dies betrifft Exministerpräsidenten Nikolaj Asarow, seinen Sohnes Aleksej Asarow, den ehemaligen Stellvertretenden Regierungschef Sergej Arbusow und den Exministers für Energie Eduards Stawizki.
Auch aus den Listen von Interpol sind die Namen entfernt worden.
Was Janukowitsch selbst betrifft, ist bisher nicht deutlich geworden.

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