Jasenjuk gibt Genozid im Donbass zu – Ukraine setzt Menschenrechte aus [mit Video]

Am 13. und 14 Mai dieses Jahres war der ukrainische Ministerpräsident Jasenjuk zu Gesprächen mit Behörden in Paris. Nach den Gesprächen befragte ihn der französische Journalist Frédéric Saillot für die Eurasische Express Agentur. (Video siehe unten):

Saillot: Herr Jasenjuk, wann werden Sie den Genozid im Donbass beenden?
Jasenjuk: Wenn Putin sich zurückzieht und die Minsker Vereinbarung umsetzt und die Verletzung des Völkerrechts beendet und vor Gericht gestellt wird.
Saillot: Sie haben bereits zwischen sechs- und zehntausend Menschen getötet. Wollen Sie damit weitermachen?
Jasenjuk: Es ist schrecklich, dass Präsident Putin bei der Durchsetzung seiner rechts-nationalistischen Politik unschuldige Ukrainer getötet, illegal die Krim annektiert hat, in Donezk und Lugansk einmarschiert ist …..
Saillot: SIE haben unschuldige Ukrainer getötet. SIE haben zwischen sechs- und zehntausend Zivilisten getötet.
Darauf brach Jasenjuk das Gespräch mit Saillot ab und versuchte, mit anderen Journalisten ins Gespräch zu kommen.

Am 21. Mai d.J. hat das ukrainische Parlament den Resolutionsentwurf Nr. 2765 „Erklärung der Ukraine über die Aussetzung der Verpflichtung im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Europäischen Sozialcharta“ mit 249 Stimmen angenommen. Mit dieser Erklärung bekräftigt das ukrainische Parlament das „Recht der Ukraine, ihre Verpflichtungen aus Punkt drei Artikel zwei sowie aus den Artikeln 9, 12, 14 und 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte  und aus den Artikeln 5, 6, 8 und 13 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten  in einzelnen Regionen der Gebiete Donezk und Lugansk im Zusammenhang mit der Anti-Terror-Operation auszusetzen“ bis zum Abzug der russischen „Besatzungstruppen“, der Rücknahme aller Waffen und bis zur vollständigen Wiederherstellung der ukrainischen Hoheitsrechte im „besetzten“ Gebiet.

Ausgesetzt wird u.a. das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf wirksame Beschwerde.

hmw/russland.ru

https://youtu.be/gdNecwGjFoM

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