IGH in Den Haag fällt vorläufiges Urteil

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat der Ukraine teilweise rechtgegeben und einstweilige Anordnung verfügt.

Die Ukraine hatte beim IGH Russland wegen Rassendiskriminierung und Finanzierung von Terrorismus verklagt und einstweilige Anordnungen verlangt.

Die Krimtataren seien eine sprachlich benachteiligte Bevölkerungsgruppe und außerdem würden sie in der Wahl ihrer politischen Vertreter behindert. Das Gleiche gelte für auf der Krim lebende Ukrainer.

Als Finanzierung des Terrorismus bezeichnete die Ukraine die Unterstützung, die Russland den sogenannten Donbass-Republiken zukommen lasse.

Das Gericht sah in Sachen Krimtataren und Ukrainer Anzeichen für eine Behinderung und wies darauf hin, dass deren Gemeinschaften auf der Krim „in einer schwachen Position“ sind und berücksichtigte die Schlussfolgerungen des UN-Büros für Menschenrechte und der OSZE-Mission. „Das Gericht entschied, dass deren Berichte zeigten, dass es für die Krim-Tataren Einschränkungen bei der Wahl ihrer Vertreter bei den Behörden, sowie ein Verbot der Ausbildung in ukrainischer Sprache in den Schulen gebe“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Als einstweilige Anordnung bis zur Hauptverhandlung verlangte das Gericht von Russland, alles zu unterlassen, was die Situation verschlimmern könnte.

Bezüglich der Finanzierung des Terrorismus durch Russland sah das Gericht keinen Handlungsbedarf. Die Klage sei im Übrigen auch nicht hinreichend belegt.
Russland bezweifelte darüber hinaus die Zuständigkeit des Gerichts in dieser Sache.

[hmw/russland.news]

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