Grundwehrdienstpflichtige stehen vor der Qual der Wahl

Das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation informierte, dass Grundwehrdienstpflichtige zukünftig selber auswählen, wie lange sie dienen wollen – entweder ein Jahr oder zwei Jahre.

Sollten sich die Grundwehrdienstpflichtigen entscheiden zwei Jahre zu dienen, so schlägt man vor, dieses zweite Jahr als „Vertragsjahr“ zu deklarieren. Über diese Möglichkeiten informierte der Stellvertretende Minister für Verteidigung, Nikolai Pankow.

Die notwendigen Dokumente und Bestimmungen sind bereits mit allen notwendigen Instanzen abgestimmt. Sollte diese Anpassung der Wehrdienstpflicht in Kraft treten, so kann der Wehrdienstleistende das erste Jahr als normaler Grundwehrdienstpflichtiger dienen und im zweiten Jahr dann auf Vertragsgrundlage zu einem angepassten Gehalt weiterhin in der Armee verbleiben.

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