Gericht lehnt Einspruch der Ukraine ab

Russland hat im Jahr 2013 – noch vor dem Umsturz, als Janukowitsch Präsident war – der Ukraine einen Kredit über 15 Milliarden Dollar gewährt. Drei Milliarden wurden ausbezahlt.

Die bei dem Umsturz an die Macht gekommene Regierung weigerte sich 2015, nachdem sie sich mit den privaten Gläubigern auf einen Schuldenschnitt geeinigt hatte, die drei Milliarden in voller Höhe zurückzuzahlen und verlangte ebenfalls einen Schuldenschnitt, womit Russland nicht einverstanden war. Russland argumentierte, dass die drei Milliarden Staatsschulden und nicht wie die anderen wirtschaftliche Schulden seien. Die Ukraine war nur zu den von ihr genannten Bedingungen bereit, den Kredit zu bedienen und zahlte nichts.
Russland war zu einer weiteren Stundung bereit, falls die USA oder die EU für die Schulden bürgen würden – was diese jedoch ablehnten.

Anfang 2016 klagte Russland beim »High Court of Justice« in London auf Zahlung der Schulden in einem Eilverfahren, weil es der Ansicht war, dass der Fall offensichtlich sei und es keiner großen Untersuchungen bedürfe. Die Ukraine beantragte, die Klage abzuweisen.

Richter William Blair wies den Einspruch der Ukraine zurück.

Die Ukraine hatte argumentiert, die drei Milliarden Dollar seien keine Schulden, sondern Geld, das die vorherige Regierung sozusagen als Belohnung für das Ablehnen des EU-Assoziationsabkommens erhalten habe. Außerdem habe Russland der Ukraine durch die „Annektierung“ der Krim und durch die Donbasskrise erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Sie sei schon deshalb nicht in der Lage, die Summe zu bezahlen.

Richter Blair begründete seine Ablehnung damit, dass das Gericht zwar anerkenne, dass die Ukraine durch Russland unter Druck gesetzt und geschädigt wurde, dies jedoch eine politische Argumentation sei, die in der Sache nicht zu einer Verteidigung tauge. Im Übrigen ginge es dann um internationale Verträge, für die das nationale Gericht in London nicht zuständig sei.

Das Gericht hat bisher nur den Einspruch der Ukraine zurückgewiesen in der Sache jedoch noch kein Urteil gefällt. Es hat jedoch durch die Zurückweisung der ukrainischen Argumentation deutlich gemacht, dass es in der Sache die russische Sicht akzeptiert.

Die Ukraine har schon erklärt, dass sie Einspruch gegen die Ablehnung ihres Einspruchs einlegen wird.

Russland sieht die Zurückweisung des Einspruchs praktisch schon als ein Urteil an. Aus dem Finanzministerium verlautete „Das Gericht hat die endgültige Entscheidung getroffen, die die Ukraine verpflichtet, ihre Euroanleihe-Schulden gegenüber Russland im vollen Umfang zu zahlen“.

[Hanns-Martin Wietek/russland.news]

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