Generalstaatsanwältin der Krim verbietet den Rat der Krimtataren

Die Generalstaatsanwältin der Krim, Natalja Polonskaja, hat dem Medschlis, dem Obersten Rat der Krimtataren jede Tätigkeit bis auf weiteres untersagt. Diese Anordnung gilt bis der Oberste Gerichtshof der Republik Krim sein Urteil in Sachen Medschlis gefällt hat.

Die Staatsanwältin begründete ihre Entscheidung mit Artikel 9 und 10 des Föderalen Gesetzbuches „zur Abwehr extremistischer Aktivitäten“:
„Heute habe ich angeordnet, die Tätigkeiten der gesellschaftlichen Vereinigung Medschlis des Krimtatarischen Volkes auszusetzen, um Verstöße gegen die Föderalen Gesetze zu verhindern.“

Die Entscheidung der Generalstaatsanwältin wurde an das Justizministerium der Russischen Föderation geschickt mit der Bitte, Medschlis in die Liste der öffentlichen und religiösen Vereinigungen, die in Russland verboten sind, aufzunehmen.

Alle Rechte der gesellschaftlichen Vereinigung sind ausgesetzt, die Vereinigung darf keine staatlichen und kommunalen Medien zur Berichterstattung verwenden, sie darf keine Großveranstaltungen abhalten und keine Bankkonten benutzen und ihr ist jegliches Arbeiten verboten.

Nach der Aufnahme der Krim in die Russische Föderation hat sich ein Teil der obersten Führungsspitze des Medschlis gegen den Anschluss an Russland ausgesprochen und rechtsextremen Gruppen in der Ukraine angeschlossen. Eine radikale Minderheit der Krimtataren war an der Sprengung der Strommasten, die die Krim versorgen, beteiligt, ebenso an der Blockade des Güterverkehrs zur Krim. Gemeinsam mit ukrainischen Rechtsextremen und türkischen muslimischen Nationalisten haben sie quasi-militärische Einheiten gebildet um Anschläge und Sabotageakte gegen die Krim durchzuführen.
(hmw/russland.ru)

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