Geldwäscheverfahren gegen Chodorkowski in Deutschland

Ermittlungen gegen deutsche Steuerhinterzieher haben die Fahnder einem Zeitungsbericht zufolge auch auf die Spur des inhaftierten russischen Unternehmers Michail Chodorkowski geführt. Gegen den einstigen Ölmagnaten sei vor Monaten ein Strafverfahren wegen Anfangsverdachts der Geldwäsche eingeleitet worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagsausgabe) unter Berufung auf hessische Justizkreise. Unklar war zunächst, ob die Ermittlungen derzeit fortgesetzt werden.

Das Verfahren hatte dem Bericht zufolge offenbar in Münster seinen Anfang genommen, wo die Strafverfolger eine CD mit Kundendaten der Schweizer Bank Julius Bär auswerteten. Anschließend habe es eine Durchsuchung in der Europazentrale der Bank in Frankfurt am Main gegeben, wo die Ermittler auf eine Kundenakte Chodorkowskis gestoßen seien. Er soll bei der Bank auf seinen Namen und den von Angehörigen 15 bis 20 Millionen Euro angelegt haben.

Verfahren gegen Chodorkowski in Russland nicht politisch

Im Mai 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das russische Verfahren gegen den Chodorkowski als nicht politisch motiviert eingestuft.

Die Straßburger Richter wiesen damit den wichtigsten Klagepunkt des 47-Jährigen zurück, rügten Russland aber in zwei weiteren Punkten. Dabei geht es zum einen um die Bedingungen der Untersuchungshaft Chodorkowskis und seine Behandlung im Gerichtssaal und zum anderen um die Unrechtmäßigkeit seiner Festnahme und die unangemessen lange Untersuchungshaft.

Auflösung von Yukos-Konzern war nicht illegal

Im Rechtsstreit um die Auflösung des russischen Erdölkonzerns Yukos vor knapp vier Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland im September 2011 weitgehend Recht gegeben. Moskau habe die gesetzlichen Vorgaben nicht für eine „versteckte Enteignung“ oder „absichtliche Zerstörung“ des Konzerns missbraucht, urteilten die Straßburger Richter.

Gegen das von einer kleinen Kammer gefällte Urteil können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann von der Großen Kammer überprüfen lassen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Der Gerichtshof habe die Vorwürfe der Yukos-Anwälte, wonach die Steuerverfahren „politisch motiviert“ waren, voll und ganz zurückgewiesen, erklärte das russische Justizministerium. Auch habe er einen „repressiven Charakter“ des Vorgehens gegen den früheren Konzern verneint.

Der Ölkonzern war 2004 von einem russischen Gericht wegen Steuerbetruges zur Zahlung von 2,85 Milliarden Euro verurteilt worden. Im Laufe der Jahre kamen fast 20 Milliarden Euro zusammen, die Yukos an Steuern und Zinsen sowie Strafgeldern zahlen musste. Das 1993 nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion gegründete Unternehmen ging an den Forderungen der Steuerbehörden zugrunde und wurde 2006 für zahlungsunfähig erklärt. Im November 2007 wurde Yukos aus dem Handelsregister gestrichen.

Schlagzeilen gemacht hatte die Yukos-Affäre 2003, als die russische Justiz Chodorkowski – einen erbitterten Gegner des damaligen Staatschefs Wladimir Putin – verhaften ließ. Chodorkowski, damals der reichste Mann Russlands, und sein Geschäftspartner Platon Lebedew wurden seitdem in zwei Prozessen wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche verurteilt und müssen bis zum Jahr 2016 in Haft bleiben.

COMMENTS