Freiwillige oder Söldner?

[Florian Rötzer] Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisation HRW findet in der Ostukraine ein „bewaffneter Konflikt“ statt und gilt daher das Kriegsrecht für alle Konfliktparteien

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat in einem Bericht darauf aufmerksam gemacht, dass der „bewaffnete Konflikt“ in der Ostukraine zwischen ukrainischen Streitkräften und „bewaffneten Gruppen/Aufständischen“ nach dem internationalen Kriegsrecht einen internen bewaffneten Konflikt darstellt. Die bewaffneten Gruppen müssen dazu hinreichend organisiert und ausgerüstet sein, um militärische Aktionen durchzuführen. Das sei in der Ostukraine gegeben, weswegen hier auch das internationale Kriegsrecht gelte, d.h. die sich bekämpfenden Konfliktparteien müssen die internationalen humanitären Regeln der Genfer Konventionen einhalten.

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