Freispruch für Oppositionellen bringt Bewegung ins russische Rechtssystem

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen Ildar Dadin aufgehoben. Damit gerät der umstrittene Demonstrations-Paragraf ins Wanken. Gazeta.ru macht sich Gedanken, wie diese Kassation das russische Rechtssystem in Bewegung bringen könnte.

Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil gegen Ildar Dadin aufgehoben, und auch die vorherige Entscheidung des Verfassungsgerichts lässt vermuten, dass Dadin wahrscheinlich der erste und der letzte ist, der nach diesem Paragrafen eine reelle Gefängnisstrafe absitzen musste. Bedeutet das nun, dass die „repressive Linie“, die sich in Russland in den letzten Jahren angedeutet hatte, wieder geradegebogen wird?

Im Unterschied zu den „Gefangenen des Bolotnaja-Platzes“, die mehrheitlich nach den Paragrafen „Teilnahme an Massenunruhen“ und „ Anwendung von Gewalt gegen Staatsvertreter“ verurteilt wurden, musste Ildar Dadin für friedliche Mahnwachen büßen. Also für politische Tätigkeit.

Im Dezember 2015 wurde er nach Paragraf 212.1 der Strafgesetzgebung der Russischen Föderation („Wiederholte Verletzung der ordnungsgemäßen Organisation oder Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen, Märschen und Mahnwachen“) zu drei Jahren Straflager verurteilt. Vor Gericht wurden vier Episoden verhandelt: drei Einzel-Mahnwachen, bei denen Dadin festgenommen wurde, obwohl diese keiner Abstimmung bedürfen, und ein Marsch auf der Mjasnizkaja-Straße in Moskau.

Alexander Sidjakin, Duma-Abgeordneter und einer der Verfasser von Paragraf 212.1, verglich den verurteilten Aktivisten damals mit Vertretern des in Russland verbotenen terroristischen „Islamischen Staates“. Nach Ansicht des Beamten hatte Dadin „absichtlich seine Geringschätzung für die Gesellschaft zum Ausdruck gebracht und sich verächtlich gegenüber dem Rechtssystem des Landes verhalten“. Bürgerrechtler aber – in- wie ausländische – erklärten einstimmig, die Verurteilung wegen friedlicher Meinungsäußerung sei eine absolute Gesetzwidrigkeit und der skandalöse Paragraf müsse umgehend aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden, da er der Verfassung widerspreche.

Im November 2016 stimmten die Abgeordneten des Europaparlaments für eine Resolution mit der Forderung, Ildar Dadin unverzüglich freizulassen. Amnesty International erkannte Dadin als Gewissensgefangenen an.

Die Aufhebung des Urteils gegen Dadin – was im russischen Gerichtssystem, das nur äußerst ungern eigene Fehler zugibt, überhaupt eine große Seltenheit ist – fällt mit der Veröffentlichung des Jahresberichts von Amnesty International zusammen. Dort ist die Rede von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland. Als Paradebeispiel für diese Politik wird das Antiterror-Gesetzpaket, bekannt als „Jarowaja-Paket“, angeführt. Außerdem spricht der Report von „flächendeckender und systematischer Anwendung von Folter und brutaler Misshandlung“ in der Untersuchungshaft und in Straflagern in Russland.

Dmitri Peskow, der Pressesekretär des russischen Präsidenten, erklärte, im Kreml sei man nicht einverstanden mit den Schlussfolgerungen von Amnesty, und dieses Mal fanden seine Worte eine Bestätigung in der Aufhebung des Urteils gegen den „Gewissensgefangenen“. Der Oberste Gerichtshof sprach Dadin zudem das Recht auf Rehabilitation zu. Demnach kann er eine Entschädigung fordern, darunter für die Schäden, die seine Gesundheit in den Gefängnissen genommen hat. Die Staatsanwaltschaft von Karelien beschloss daraufhin sofort, die Anordnung des örtlichen Ermittlungskomitees aufzuheben, das Dadins Klage wegen Folter im Straflager abgeschmettert hatte.

Die Frau des Oppositionellen erklärte gleich nach der Verkündung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, nach der Freilassung würden sie möglicherweise ins Ausland gehen. Das ist verständlich, denn wenn Dadin nach Moskau zurückkehrt, wird er wieder versuchen, Mahnwachen abzuhalten – und es spielt schon keine Rolle mehr, aus welchem Anlass. Es ist offensichtlich, dass ihm dann neue Unannehmlichkeiten drohen. Wenn er das nicht versteht, so ist es seiner Frau – nach ihren Worten zu schließen – aber absolut klar.

Und doch: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist offensichtlich dazu da, die repressive Schräglage in der Politik der vergangenen Jahre auszugleichen. Es ist kein Zufall, dass sich die Aufhebung des Urteils gegen Dadin ausgerechnet auf die Position des Verfassungsgerichts stützte, das entschieden hatte, dass „die bezüglich Ildar Dadin gefällten Gerichtsakte einer Revision unterliegen“.

Die Folgen der Arbeit der letzten Duma erwiesen sich nicht nur für die Bürger, sondern auch für den Staat als Bumerang. Die neuen Gesetze, die es aktuell erlauben, faktisch jeden für was auch immer ins Gefängnis zu bringen, haben der Polizei und den Gerichten einen Freifahrtsschein für Willkür ausgestellt, sodass die Behörden die Auswüchse auf unterer Ebene fast schon im Handbetrieb ausbügeln müssen. Immer öfter werden bei den Livesendungen mit dem Präsidenten Bitten vorgebracht, das eine und andere Urteil unter die Lupe zu nehmen, weil es einfach dem gesunden Menschenverstand Hohn spricht.

Ende letzten Jahres hat die Duma die vom Präsidenten initiierten Korrekturen zum Gesetz über das Verfassungsgericht abgesegnet. Sie geben dem Verfassungsgericht das Recht, den einen oder den anderen Normen eine verbindliche Auslegung zu verleihen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum „Fall Dadin“ ist der erste Präzedenzfall dieser neuen „gesetzgeberischen Tätigkeit“ des Verfassungsgerichts.

Wenn wir uns den Beschluss des Verfassungsgerichts ins Gedächtnis rufen, der letztendlich zur Aufhebung des Urteils gegen Dadin geführt hat, so hat das Gericht außerdem vorgeschlagen, im Paragrafen 212.2 Änderungen vorzunehmen. Nämlich der Art, dass Demonstranten nur dann zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihre Handlungen eine Gefahr für die Bürger, die öffentliche Sicherheit und „andere Werte“ darstellen.

Also ist zu hoffen: Für friedliche Mahnwachen kommt niemand mehr ins Gefängnis. Auch wenn sie nicht nur zur Unterstützung der Staatsmacht abgehalten werden.

Ein wenig Sorge machen natürlich die Worte „andere Werte“, denn sie eröffnen ein ziemlich weites Interpretationsspektrum. Aber mehr zu fordern, ist im Moment wohl nicht drin.

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