Fahrverbot für Transvestiten: Ent(d)e

Der Sprecher des russischen Gesundheitsministeriums Oleg Salagai bestätigte gestern, dass sexuelle Orientierungen in Russland nicht als “psychische Störung” gälten und dass Menschen mit “sexueller Normabweichung” auch nach Inkrafttreten der novellierten Straßenverkehrsordnung Autofahren dürften. Die neue Regelung beträfe ausschließlich Personen, die im Straßenverkehr eine Gefahr für andere darstellten.

Eine Novelle der russischen StVO hatte in der Vorwoche für Aufregung in den Medien gesorgt. Die Verordnung mit der Nummer 1604 konkretisierte unter anderem den Personenkreis, dem eine Fahrerlaubnis verweigert werden kann. Dazu gehören, wie in anderen Ländern auch, Personen mit bestimmten Augenprobleme oder zu geringer Körpergröße.

Bei der Beschreibung der Krankheitsbilder, die Fahrverbote begründen können, orientierten sich die russischen Behörden an den international gültigen ICD-Normen der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Diese Normen decken auch sog. Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen ab, deren klinische Beschreibung im ICD-Katalog unter den Punkten F60-F69 zusammengefasst sind.

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