EU verlängert Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate

Eine Erklärung am 14. September des EU-Rates in Brüssel besagt, dass die EU die Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate verlängert.

„Der Rat hat am 14. September 2017 die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, um weitere sechs Monate bis zum 15. März 2018 verlängert. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um das Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbote.

Eine Überprüfung der Situation ließ keine Änderung der Sanktionsregelung zu. […] Die restriktiven Maßnahmen gelten nunmehr für 149 Personen und 38 Organisationen.

Die relevanten Informationen und die Begründung für die Aufnahme dieser Personen und Organisationen in die Liste wurden wie erforderlich aktualisiert. Die betreffenden Rechtsakte werden am 15. September 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Zu den sonstigen Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Krise in der Ukraine erlassen hat, gehören unter anderem:

Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, die derzeit bis zum 31. Januar 2018 gelten;

restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2018 gelten.“

[Pressemitteilung des EU-Rates]

„Der Europäische Rat erlässt nach Art. 29 EU-Vertrag einstimmig Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.“
Das heißt, dass auch die sich gegen die Sanktionen aussprechenden Länder der Verlängerung zugestimmt haben.

[hmw/russland.NEWS]

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