EU-Sanktionen gegen die Krim

(19. Dezember 2014 14:50) Pünktlich zum gestrigen EU-Gipfel in Brüssel hat die Staatengemeinschaft neue Wirtschaftssanktionen beschlossen. Diese richten sich ausschließlich gegen die jüngsten Subjekte der Russischen Föderation, die Republik Krim und ihre Hauptstadt Sewastopol. Hintergrund ist, dass die Europäische Union im Verein mit der Ukraine den im März 2014 vollzogenen Beitritt der Halbinsel zum russischen Staat völkerrechtlich nicht anerkennt.

Gegenstand der ab dem 20. Dezember 2014 geltenden Maßnahmen ist:

Europäische oder in der EU registrierte Gesellschaften dürfen auf der Krim keine Immobilien oder Rechtspersonen erwerben, keine dort ansässigen Firmen finanzieren und keine mit Finanzierung oder Investitionen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen erbringen;

EU-Tourismusfirmen dürfen keine Dienstleistungen auf der Krim anbieten. Schiffe, die unter Flaggen der EU-Mitgliedsländer fahren, dürfen Häfen auf der Krim nur im Fall von Seenot anlaufen, das gilt auch für Kreuzfahrtschiffe;

Technologie und Waren der Bereiche Telekommunikation, Transport und Energie sowie Öl-, Gas- und Rohstoffförderung und -exploration dürfen von EU-Firmen weder an Gesellschaften auf der Krim verkauft noch dort eingesetzt werden. Dasselbe gilt für Ingenieur-, Bau- und andere Dienstleistungen.

Mit den letztgenannten Maßnahmen soll der russischen Wirtschaft die Öl- und Gasförderung in der zur Krim gehörenden sog. Exklusiven Wirtschaftszone unter dem Schwarzen Meer erschwert werden.

Bereits bestehende Verträge dürfen bis 20. März 2015 erfüllt werden.

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