EU-Rat verabschiedet Assoziationsabkommen mit Ukraine

Alle 28 EU-Mitgliedsländer haben jetzt das Assoziationsabkommen EU-Ukraine genehmigt, so der Rat der Europäischen Union in einer am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Erklärung.

Der Assoziationsabkommen wurde bereits seit dem 1. November 2014 in Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und seit dem 1. Januar 2016 vorübergehend als Freihandelszone angewandt. Die übrigen Teile der Vereinbarung, die eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine vorsehen – wie Außenpolitik, Sicherheitspolitik und Justiz  – können erst nach der endgültigen Ratifizierung durch alle Teilnehmer in Kraft treten. Die Niederlande waren das letzte Land, die das Dokument ratifiziert haben.

Am 11. Juli verabschiedete der Rat die Entscheidung, das Prozedere des Assoziationsabkommen mit der Ukraine im Namen der Europäischen Union abzuschließen, heißt es im entsprechenden Dokument.

In ihm wird betont, dass dies „der letzte Schritt des Ratifizierungsprozesses“ ist. „Es [die Entscheidung] wird die vollständige Umsetzung der Vereinbarung ab 1. September 2017 erlauben“, heißt es in der Erklärung.

Mit dem Assoziierungsabkommen ist kein Automatismus hin zu einem EU-Beitritt verbunden.

[hmw/russland.NEWS]

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