ESC 2017: Russland endgültig raus

Der 62. Eurovision Song Contest wird nun endgültig ohne Russland ausgetragen werden. Aufgrund des Gezeters um die ursprünglich vorgesehene Teilnehmerin Julija Samoilowa, der die Einreise in die Ukraine wegen eines Krim-Aufenthalts verweigert wurde, hat sich Russland zum Komplett-Boykott des Schlagerwettbewerbs in Kiew entschlossen.

Auch die zunächst als Alternative angedachte Live-Schaltung aus Russland wird nicht stattfinden. Der Sender ‚1. Kanal‘ weigert sich, sehr zum Leidwesen der ‚European Broadcast Union‘ (EBU), die dem Wettbewerb als Dachorganisation vorsteht, den Song-Contest überhaupt zu übertragen. Kurzerhand zeigten sich auch andere russische Fernsehsender solidarisch und erklärten ebenfalls ihren Boykott. Der ‚Perwy Kanal‘ begründet seine Entscheidung mit einem Schreiben der EBU, dass das Problem seitens der Ukraine nicht zu lösen sei.

„Die Stimme von Julija wird diesmal in Kiew nicht zu hören sein, auch in ganz Europa nicht, deswegen brauchen wir diese Veranstaltung nicht zu unterstützen“, so das offizielle Statement des Senders. „Wir verurteilen die Entscheidung der ukrainischen Behörden auf das Schärfste, gegen Julia Samoilowa ein Einreiseverbot auszusprechen, da wir glauben, dass dies die Integrität und den unpolitischen Charakter des Eurovision Song Contests unterläuft und sein Ziel, alle Nationen in einem friedvollen Wettbewerb zusammenzubringen”, kommentiert Frank Dieter Freiling, der Vorsitzende der ‚Eurovision Song Contest Reference Group‘.

Sogar über einen Entzug der Veranstaltung wurde bereits nachgedacht. Vorschläge der EBU einen gütigen Kompromiss anzustreben, wurden von Kiew zurückgewiesen. Statt Julija Samoylowa einen anderen russischen Teilnehmer ins Feld zu schicken, kam wiederum für Moskau nicht in Frage. „Diese Variante ist völlig inakzeptabel“, zitiert die Nachrichtenagentur ‚Interfax‘ eine Mitteilung. Die Vorbereitungen in der ukrainischen Hauptstadt würden jedoch unvermindert fortgesetzt, heißt es aus Kiew. Auch wenn sich im Vorfeld die Pannen häuften und auch die Ticketvergabe gelinde gesagt chaotisch verläuft, halten die Ausrichter trotz aller Kritik daran fest, den ESC 2017 wie geplant durchzuziehen.

Der ARD-Unterhaltungskoordinator Thomas Schreiber kommentierte die Entscheidung Russlands senderkonform folgendermaßen: „Die Teilnahme des russischen Senders ‚Kanal 1‘ und der Sängerin Julija Samoylowa beim ‚ESC 2017‘ in der ukrainischen Hauptstadt Kiew wäre ein starkes Signal gewesen, wie lebendig die Gründungsidee des Eurovision Song Contest von 1956 – die Völker Europas elf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in einem friedlichen Gesangswettbewerb zusammenzubringen – auch heute noch ist. Schade, dass die Ukraine in die russische PR-Falle getappt ist; schade, dass die bunte ESC-Welt, die für Toleranz, vielfältige Lebensentwürfe und Lebensfreude steht, dieses Jahr nicht in Russland übertragen wird.“

Sowohl die Entscheidung Russlands, als auch die der Ukraine lässt Fragen offen. Fest steht vorerst nur, dass man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen könne, heißt es bei der EBU. Was hätte die Ukraine aus Sicht der ‚European Broadcast Union‘ tun müssen, um Russland die Teilnahme am ESC zu ermöglichen? Nach den mit der EBU geschlossenen Abkommen wäre es ausschließlich die Rundfunk-Union, die einen Sender und einen Künstler, sofern entsprechend heftige Regelverstöße vorliegen, von der Teilnahme ausschließen kann. Wenn die ukrainische Regierung für die russische Teilnehmerin eine auf den ESC beschränkte Ausnahme gemacht hätte, wäre Russland quasi im Zugzwang gewesen, jemanden für die Teilnahme am Wettbewerb abzustellen.

So jedoch hat sich die Ukraine ein Eigentor geschossen, da die internationale Kritik nahezu einstimmig das Verhalten Kiews anprangert. Zudem hat die Ukraine die Stellung des Hauptveranstalters massiv untergraben. In einem ist man sich bei den europäischen Verantwortlichen deshalb sicher: „So etwas darf sich nicht wiederholen!“

[mb/russland.RU]

 

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