Entwaffnung der bewaffneten Gruppen in der Ukraine

[Florian Rötzer] Kiew und die Volksrepubliken befolgen auf jeweils trickreiche Art die Umsetzung des Minsker Abkommens.

Ob das Minsker Abkommen Chancen hat, umgesetzt zu werden, ist weiterhin fraglich. Immerhin hat es die Kämpfe weitgehend unterbrochen, der Gefangenenaustausch ist allerdings derzeit fast zum Stillstand gekommen, wie es um den Abzug der schweren Waffen steht, ist umstritten.

Kiew hat zwar ein Gesetz über den Sonderstatus der „Volksrepubliken“ verabschiedet, der aber erst nach den Wahlen bewilligt werden soll. Die Vertreter der „Volksrepubliken“ lehnen dies ab, tatsächlich widerspricht dies der im Minsker Abkommen genannten Reihenfolge, in dem zuerst die Autonomie anerkannt werden soll, daraufhin sollen Grenzkontrollen stattfinden und schließlich die Wahlen. Selbst wenn die Probleme mit dem Sonderstatus und den lokalen Wahlen gelöst würden, bleibt die Frage, welchen Status die „Volksrepubliken“ langfristig haben sollen. Der ukrainische Präsident Poroschenko tritt weiterhin für einen „unitären“ Staat ein und lehnt einen Bundesstaat ab.

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