Entscheidungen internationaler Gerichte in Russland nur gültig, wenn sie nicht der Verfassung widersprechen

Präsident Putin hat eine Änderung des Gesetzes „Über das Verfassungsgericht der Russischen Föderation“ unterschrieben.

Danach wird dem Verfassungsgericht Russlands erlaubt, Entscheidungen internationaler Gerichte – wobei hier in erster Linie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gemeint sind – auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und sie gegebenenfalls für Russland für ungültig zu erklären.

Wenn das Russische Verfassungsgericht in Zukunft feststellt, dass die Entscheidung eines supranationalen Gerichtshofes für Menschenrechte ganz oder teilweise der russischen Verfassung entgegensteht, kann das Verfassungsgericht dessen Ausführung in Russland untersagen.

Das Verfassungsgericht bestätigte zwar, dass es in den meisten Fällen keinen Konflikt zwischen den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und der russischen Verfassung gibt, dass aber gegebenenfalls die russische Verfassung Vorrang hat und strikt angewendet werden muss.
(hmw/russland.ru)

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