Eine Million Menschen sollen an der Wahl im Donbass teilgenommen haben

[Florian Rötzer] Rechtmäßig war die Wahl nicht, die gegen das Minsker Abkommen verstieß, aber nun wird man damit leben müssen.

Sachartschenko, der „Regierungschef“ der „Volksrepublik“ Donezk, dürfte in seinem Amt nach den Wahlen bestätigt werden. Diese werden bislang nur von Russland anerkannt, ansonsten werden sie als illegal abgelehnt. Auch die OSZE hat vor den Wahlen darauf hingewiesen, dass sie gegen das Minsker Abkommen verstoßen. 1.012.682 Menschen sollen an der Wahl teilgenommen haben. Die Zahl der eigentlich Wahlberechtigten liegt über 3 Millionen, allerdings sind viele Menschen aus den Gebieten geflohen. Daher ist die Frage nach der Wahlbeteiligung kaum zu beantworten. In Lugansk soll sie nach den Separatisten 60 Prozent betragen haben.

In den „Volksrepubliken“ und in den russischen Staatsmedien will man die durchgeführten Wahlen eben nicht nur als Willensbekundung der Menschen in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten des Donbass verstanden wissen, sondern will anerkannt sehen, dass die rechtmäßig durchgeführt wurden und deshalb die Gewählten als legitime Volksvertreter auftreten können. Allerdings muss man dabei zu Lügen greifen, was dem Ansehen der Führung der „Volksrepubliken“ keinen guten Dienst erweist.

Als Standardargument wurde erklärt, dass im Minsker Abkommen kein Zeitpunkt die lokalen Wahlen festgelegt wurde: „Dort hieß es“, so sagte Sachatschenko erneut, „dass wir berechtigt sind, Wahlen abzuhalten. Dort wurde kein Datum dafür angegeben. Die Volksrepublik Donezk hat die Minsker Vereinbarungen in vollem Umfang erfüllt.“

Was das Datum betrifft, ist das richtig, aber dann folgt die Lüge: „Ich habe das Minsker Protokoll unterzeichnet, ich habe es gelesen. Dort steht nicht, dass die Wahlen nach den ukrainischen Regeln abgehalten werden sollen.“ Allerdings steht dort genau, dass „vorgezogene lokale Wahlen“ nach dem ukrainischen Gesetz durchgeführt werden sollen, das Donezk und Lugansk vorübergehend eine „lokale Selbstverwaltung“ ermöglicht. Das Gesetz wurde von der Rada verabschiedet und von Präsident Poroschenko Mitte September ratifiziert. Der Sonderstatus gilt für drei Jahre, die lokale Verwaltung muss aber in Übereinstimmung mit der ukrainischen Verfassung und ukrainischen Gesetzen stehen.

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