Die Russlandsanktionen – ein Erfolgsmodell des Westens?

Ob die Russlandsanktionen ein Erfolgsmodell des Westens oder nicht doch eher ein dramatischer Fehler mit Langzeitfolgen sei, fragt Christoph Jehle in der Online-Zeitung TELEPOLIS.

Wann immer die russische Seite nicht so oder nicht so schnell reagiert, wie dies die USA und die EU wünschten, würden neue Sanktionen gegen einzelne Personen und Firmen verhängt, welchen man ein ganzes Bündel von Vergehen vorwirft – sei es nun, dass sie einen Nutzen aus der Angliederung der Krim an Russland hätten, für den ungeklärten Abschuss von MH17 verantwortlich seien oder die Rebellen in der Ostukraine unterstützten. Der Überblick über die Sanktionen sei längst verloren gegangen, auch weil die Sanktionen der USA und der EU nicht identisch sind.

Christoph Jehle nimmt sich die Hauptbereiche, die von Sanktionen und Gegensanktionen betroffen sind, vor und analysiert, wer unter den Sanktionen am stärksten zu leiden hat. Er geht auch auf Sanktionen ein, die bisher nur angedacht sind, und weist auf die Konsequenzen hin.

Unter der Überschrift „Gasimport und Pipelinebau“ weist er auf eine schwerwiegende Sachlage hin, die bisher in den deutschen Medien und damit auch in der Bevölkerung nicht wahrgenommen worden ist. Er schreibt:

„Was die Erdgasimporte aus Russland betrifft, war Russland seit 1973 unabhängig von allen politischen Querelen ein zuverlässiger Lieferant, solange die Kunden ihre Rechnung bezahlt haben. Hier droht nun aufgrund der aktuellen US-amerikanischen Gesetze das Problem, dass im Falle einer zahlungsbedingten Lieferunterbrechung in die Ukraine, alle Nato-Staaten keine Zahlungen mehr an Gazprom leisten dürfen.“

Der entsprechende Absatz des in www.congress.gov veröffentlichten H.R.5859 – Ukraine Freedom Support Act of 2014 lautet im Original:

Sanctions Related to the Energy Sector.
….
(3) Contingent sanction relating to gazprom.– If the President
determines that Gazprom is withholding significant natural gas
supplies from member countries of the North Atlantic Treaty
Organization, or further withholds significant natural gas supplies
from countries such as Ukraine, Georgia, or Moldova, the President
shall, not later than 45 days after making that determination,
impose the sanction described in subsection (c)(7) and at least one
additional sanction described in subsection (c) with respect to
Gazprom.

zum gesamten Artikel in telepolis >>>>>>>>>>

 

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