Der Fall Greenpeace-Aktivisten vor dem Internationalen Seegerichtshof

Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) ist ein internationales Gericht, das auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) mit Sitz in Hamburg errichtet wurde. Seine 21 Richter werden von den Vertragsparteien gewählt. Er nahm 1996 seine Arbeit auf.

Da die »Arctic Sunrise« der Greenpeace-Aktivisten unter niederländischer Flagge fuhr, ist die Niederlande auch in juristischen oder politischen Belangen zuständig. Die Niederlande wollen nun mit juristischen Mitteln beim Internationalen Seegerichtshof in Hamburg die Freilassung der Aktivisten erzwingen. Russland zeigt sich davon allerdings wenig beeindruckt, denn es hatte bei der Unterzeichnung der Konvention den Vorbehalt angebracht, wonach es Entscheide des Gerichts nicht anerkenne, wenn es um polizeiliche Aktivitäten im Rahmen hoheitlicher Befugnisse gehe.

Niklaus Nuspliger hat sich in der »Neuen Züricher Zeitung« mit der verzwickten Situation beschäftigt.

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