Das Assoziierungsabkommen darf jetzt nicht unterschrieben werden

[Von Dr. Christian Wipperfürth] Am 21. März soll auf dem EU-Sondergipfel in Brüssel der politische Teil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine unterzeichnet werden.

Dies ist ein falsches Signal, und zwar auf folgenden Gründen:

1.Die Ukraine wird lediglich von einer Übergangsregierung geführt. Als solche besitzt sie ein nur beschränktes Mandat. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, das sehr weit reichende Auswirkungen auf die Ukraine besitzen wird, geht über das Mandat der Kiewer Führung deutlich hinaus. Vor einer Unterzeichnung müssen Wahlen erfolgen.

2.Arsenij Jazenjuk, amtierender ukrainischer Ministerpräsident, vertritt zu Recht die Ansicht, dass der ökonomische Teil des Assoziierungsabkommens neu verhandelt werden müsse. Falls die bislang zwischen Brüssel und Kiew vereinbarten Regelungen in Kraft träten, seien erhebliche negative Folgen für die ukrainische Wirtschaft zu befürchten, so Jazenjuk. Da er argumentiert, dass die frühere Führung  bei der Aushandlung des Assoziierungsabkommens die nationalen Interessen der Ukraine unzureichend beachtet habe (ich teile diese Ansicht), liegt dann nicht die Vermutung nahe, dass dies auch auf den politischen Teil zutreffen könnte? Eine Denkpause ist erforderlich.

3.Seit vielen Jahren ist die Ukraine zweigeteilt zwischen einer westlichen Hälfte, die Richtung Westen neigt, sowie einer östlichen bzw. südlichen, die eine engere Kooperation mit Russland bevorzugt.

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Es ist denkbar, dass sich durch die Ereignisse der vergangenen Wochen die Präferenzen verschoben haben. Sicher ist es nicht. Auf jeden Fall sollte in der gegenwärtig angespannten Lage alles vermieden werden, was die Zwietracht innerhalb der Ukraine erhöht und der geopolitischen Rivalität weitere Nahrung gibt. Eine Unterzeichnung der Assoziierungsabkommens würde Spannungen und Rivalitäten zweifellos erhöhen.

Es ist ein positives Signal, dass die EU einseitige Zollvergünstigungen für die Ukraine in Kraft setzen will. Das reicht in Anbetracht der dramatischen Finanz- und Wirtschaftslage des Landes jedoch bei weitem nicht aus. Die EU sollte der Ukraine kurzfristig einen Kredit zur Verfügung stellen, der dieselben Konditionen aufweist wie das immer noch laufende russische Darlehen vom Dezember 2013: 3 Milliarden US-Dollar zu einem günstigen Zinssatz von 5%.

Zudem subventioniert Russland bislang monatlich die Ukraine in Höhe von über 300 Millionen US-Dollar – nämlich in Form stark verbilligter Gaslieferungen. Diese Preisermäßigungen werden am 31. März auslaufen.

Finanzielle Soforthilfe für die Ukraine: ganz klar ja – wobei sichergestellt werden muss, dass die Mittel nicht in dunklen Kanälen verschwinden, wie so häufig in der Vergangenheit …

Assoziierungsabkommen zum jetzigen Zeitpunkt: ganz klar nein.

 

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