Auswärtiges Amt zur Anti-Korruptionsgesetzgebung in der Ukraine

Zum Änderungsgesetz zur elektronischen Einkommenserklärung in der Ukraine erklärte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes heute (28.03.):

„Das gestern unterzeichnete Gesetz, mit dem Vertreter der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Korruptionsbekämpfung aktiv sind, zur Abgabe einer elektronischen Vermögens- und Einkommenserklärung verpflichtet werden, weist in die falsche Richtung.

Die Reformanstrengungen, die die ukrainische Regierung unternommen hat, haben ihr den Respekt der internationalen Gemeinschaft und viel Anerkennung in der Gesellschaft eingebracht. Insbesondere die 2016 eingeführte elektronische Einkommens- und Vermögenserklärung für Staatsbedienstete ist ein bedeutender Schritt.

Nun aber tritt die Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen in den Hintergrund. Es entsteht der vielmehr Eindruck, dass entgegen der offiziellen Antikorruptionspolitik gegen diejenigen vorgegangen werden soll, die sich für das Ziel der Korruptionsbekämpfung einsetzen.

Eine Behinderung dieses zivilgesellschaftlichen Engagements kann nicht im Interesse der Ukraine sein. Wir setzen darauf, dass das Gesetz in naher Zukunft die angekündigten Überarbeitungen erfährt.“

[Pressereferat Auswärtiges Amt]

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