Ausschreibungen sind in Russland aktuell ein wichtiger Absatzfaktor

Von Ullrich Umann Moskau (gtai) – Öffentliche Ausschreibungen sind für Unternehmen in Krisenzeiten ein wichtiger Absatzfaktor. In Russland belaufen sich Beschaffungsaufträge aktuell auf bis zu 400 Mrd. Euro pro Jahr. Das Kartellamt FAS bemängelt jedoch Gesetzesverstöße. Teils widersprechen sich Bescheide auf den verschiedenen Verwaltungsstufen. Deutsche Firmen sollten mit einer juristischen Person nach russischem Recht – also einer Tochterfirma – antreten, um einen Zuschlag zu erhalten.

Das föderale Kartellamt, Federalnaja Antimonopolnaja Sluschba (Föderaler Antimonopoldienst, FAS), möchte Beschaffungen auf regionaler und kommunaler Ebene ab 1 Mrd. Rubel (etwa 17 Mio. Euro) schärfer als in der Vergangenheit unter die Lupe nehmen. Bislang kam es dabei fallweise zu Kompetenzstreitigkeiten innerhalb der verschiedenen Verwaltungsstufen, so zwischen dem föderalen (FAS) und den regionalen Kartelldiensten (UFAS). Sogar Ausschreibungen ab 100 Mio. Rubel (1,7 Mio. Euro) unterhalb der föderalen Ebene will FAS künftig stichprobenartig überprüfen.

Jeder 15. Rubel wird unter Umgehung geltender Vorschriften ausgegeben

FAS begründete das Vorgehen damit, dass es bei Beschaffungen des Staates, der Regionen, Kommunen, Gemeinden und staatlichen Unternehmen immer wieder zu Formfehlern und Verstößen gegen Ausschreibungsvorschriften kommt. Insgesamt wurden 2014 öffentliche Beschaffungen im Gesamtwert von 23 Billionen Rubel (etwa 400 Mrd. Euro) durchgeführt. Nach Kontrollen hat FAS Tender im Wert von 1,7 Billionen Rubel (etwa 30 Mrd. Euro) beanstandet. Mit anderen Worten: Jeder 15. Rubel des Steuerzahlers wurde unter Umgehung geltender Vorschriften ausgegeben.

Vom gesamten Ausschreibungswert in Höhe von 23 Billionen Rubel entfielen 5,3 Billionen Rubel auf staatliche und kommunale Tender; den Rest realisierten staatliche Unternehmen. Darunter befanden sich 415 Lose im Wert von mehr als 1 Mrd. Rubel. Die Menge an Großausschreibungen ist somit im ersten Krisenjahr (2014) um 26% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Von diesen Großausschreibungen realisierte allein die föderale Regierung 73%.

Zusammenarbeit zwischen dem föderalen und den regionalen Kartellämtern soll neu geregelt werden

FAS hat nunmehr den Entwurf eines Behördenerlasses erarbeitet und auf der amtlichen Internetseite http://regulation.gov.ru veröffentlicht. Dieser soll die Zusammenarbeit zwischen dem FAS und den regionalen UFAS neu regeln und bisherige Konfliktstellen beseitigen. Experten interpretieren den Entwurf so, dass damit der Trend zementiert wird, wonach die UFAS schwierig zu prüfende Großausschreibungen von selbst an FAS delegieren. Damit entlasten sich die UFAS, denen es für umfangreiche Vorhaben teilweise an technischer Expertise fehlt.

Anwälte, die sich auf Ausschreibungen spezialisiert haben, bemängeln schon seit längerem die Arbeitsweise verschiedener UFAS. Teilweise würden sich Bescheide der UFAS und der FAS in ein und demselben Sachverhalt widersprechen. Gleiches geschähe auch bei Bescheiden regionaler UFAS untereinander, selbst in ein und derselben Sache. Beispielsweise können sich in einer Region mit Zustimmung der dortigen UFAS Banken und Versicherungen zur Projektrealisierung untereinander abstimmen, in einer anderen Region wird das als wettbewerbswidrig betrachtet.

Einspruch schwierig, aber nicht aussichtslos

Für betroffene Unternehmen ist es schwer, gegen Bescheide einzelner UFAS in Berufung zu gehen. Völlig unmöglich ist es aber nicht. Von allen kartellrechtlichen Berufungsverfahren betrafen in jüngster Zeit 94% Entscheidungen der UFAS. Bescheide der föderalen FAS wurden nur in 6% der Fälle verhandelt.

An offenen Ausschreibungen können nur Unternehmen nach russischem Recht teilnehmen

Seit Jahren bemüht sich die föderale Regierung um eine Effizienzsteigerung bei Ausschreibungen, ohne eine zufriedenstellende Lösung gefunden zu haben. Reform folgte auf Reform. FAS stellte in einer Untersuchung aller Ausschreibungen aus dem Jahr 2014 fest, dass offene Bieterverfahren zu einer Kostensenkung von 5% geführt haben. Sprich, Bieter unterboten den Ausschreibungspreis im Schnitt um 5%. Dieser Wert enttäuschte die Regierung jedoch; sie hatte sich größere Einspareffekte erhofft.

Offene Ausschreibungen, erst recht wenn sie elektronisch durchgeführt werden, beinhalten laut FAS die größten Kostensenkungspotenziale für die ausschreibende Stelle. Doch können an ihnen nur juristische Personen nach russischem Recht teilnehmen. Denn zur Teilnahme benötigen die Bieter eine elektronische Signatur, die wiederum nur in Russland registrierte juristische Personen auf Antrag erhalten. Die dabei eingesetzte Verschlüsselungssoftware wurde entsprechend der Nationalnorm GOST erstellt.

Zudem bleibt die Zahl geschlossener Bieterverfahren unter Hinzuziehung eines einzigen Anbieters recht hoch. Allein von den föderalen Tendern waren 2014 knapp ein Drittel geschlossener Natur. In diesen Fällen findet keine Preisverhandlung und daher auch keine Unterbietung des Anfangspreises statt. Eher steigen die Kosten sogar noch. FAS stellte in diesem Zusammenhang sogar fest, dass bei solchen Verfahren die Gefahr von Korruption am höchsten ist.

Tender verstoßen teilweise gegen Vorschriften

Laut FAS bleibt das Thema von unwirtschaftlichen Anschaffungen vorerst ungelöst, etwa der Ankauf von ungebührlich teuren Dienst-Pkw gehobener Fahrzeugklassen und Ausstattung. Zu den weiteren Schwachstellen gehört die gelegentliche Diskriminierung kleiner Unternehmen unter den Bietern. Der Verstoß gegen die Vorschrift, Projekte im Wert von über 1 Mrd. Rubel öffentlich vorzustellen und diskutieren zu lassen, wird ebenfalls nicht lückenlos geahndet.

Weiterhin bemängelt FAS willkürliche, nicht in den Ausschreibungsunterlagen vorgesehene Nachtragsforderungen des Bestellers an den Lieferanten oder die Bevorzugung von Firmen, an denen Beamte direkt oder indirekt beteiligt sind. Dadurch erhöhten sich die Beschaffungskosten. Auch haben 2014 in 50 Fällen Offshore-Firmen Zuschläge erhalten, obwohl juristische Personen aus Ländern, die Steuererleichterungen gewähren, aber keine Informationen über finanzielle Transaktionen herausgeben, von öffentlichen Ausschreibungen eigentlich ausgeschlossen sind.

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